Sexuelle Bildung und ein Recht auf Informationen für alle

pro familia Hamburg hat 16 Sprachmittlerinnen mit einer selbst konzipierten Veranstaltungsreihe fortgebildet. Ein bislang einzigartiges Projekt, das Erfolg hat.

Ein Bericht von Kersten Artus, Vorsitzende pro familia Hamburg


“Da unten” kann vieles bedeuten. Bei pro familia Hamburg wissen die Berater*innen und Sexualpädagog*innen allerdings meistens, was damit gemeint ist. Sie machen in ihren Beratungen und Veranstaltungen oft die Erfahrung, dass viele Menschen über bestimmte Körperregionen nicht sprechen können oder wollen, geschweige denn innere und äußere Geschlechtsorgane benennen oder zuordnen zu können. Eben die “da unten”.

Oft ist Scham ein Grund, Dinge nicht aussprechen zu können, um die es bei pro familia geht. Es kommt vor, dass Ratsuchende Begriffe gar nicht erst kennen. Nicht nur inhaltliche Begriffe sind bei Zeiten unbekannt; auch jene, die sich um das Angebot von pro familia Hamburg drehen. In manchen Sprachen gibt es den Begriff “Beratung” nicht. Es muss also erklärt werden, dass man sich da gegenübersitzt und nicht etwa einer Anweisung folgen muss. In vielen Teilen auf der Welt ist es nicht üblich, bei Problemen fremde Menschen aufzusuchen – dafür gibt es die Familie. Sexuelle Bildung und ein Recht auf Informationen für alle weiterlesen

Warum der § 219a StGB weg muss

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zum eigenen Vermögensvorteil. Es ist ein Paragraph, der seit 1933 im deutschen Gesetz herumgeistert und heute – zum Glück – fast niemanden mehr interessiert. Fast. Menschen, die Frauen und Ärzt*innen verbieten wollen, Schwangerschaften abzubrechen, benutzen den 291a, um zu hetzen. Wie auch gegen die Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin. Warum der § 219a StGB weg muss weiterlesen