Deutsche Kinder in Paris (1925)

©pixabay

von Ignaz Wrobel (Tucholsky), 1925

Im Pariser Gewerkschaftshaus, in der Rue Grange-aux-Belles, lärmt der große, braungraue Versammlungssaal. Kinder, überall Kinder. In einer Ecke stehen Pakete, Kisten, Rucksäcke: Nahrungsmittel, Stoffe, kleine Käfige mit Meerschweinchen und Kaninchen – das wird jetzt auf die Bahn geschafft. Frauen sitzen auf den Bänken, Arbeiterfrauen. Man sieht viele verheulte Gesichter. Hier wird Abschied genommen: ein Transport deutscher Kinder, die sechs Monate zu Besuch bei den französischen Genossen waren, nimmt Abschied. Deutsche Kinder in Paris (1925) weiterlesen

Johanna

Johanna und Rudi auf meiner Gartenschaukel im Mai 2017

Vor ganz genau zwei Jahren haben mich Rudi und Johanna im Garten sucht. Ende Mai 2017. Es war schön warm und ich hatte die beiden von der S-Bahn abgeholt. Johanna fand es ein wenig verrückt, dass ich diesen Garten hatte, aber sie pflegte auf ihren kleinen Balkon auch immer ein paar Pflanzen und erfreute sich an ihnen, wenn sie an ihrem Schreibtisch saß. Ihr Bett stand genau gegenüber der Balkontür an der Wand, sodass sie gleich beim Aufwachen darauf schauen konnte.

Johanna lebt nicht mehr. Sie starb letzte Woche mit 83 Jahren. Als ich es erfuhr, musste ich in den Himmel schauen, vermutete sie instinktiv dort, und sagte zu ihr: “Warum hast Du mir nicht Bescheid gesagt, wie schlecht es Dir ging? Warum haben wir uns nicht noch einmal getroffen? Johanna weiterlesen

Ohlala. Der Name darf genannt werden.

Screenshot Tagesthemen

Zusammenfassende Darstellung des Landgerichtsurteils vom 26. April 2019

Das Landgericht Hamburg hat entschieden. Ich darf den Namen des Mannes nennen, der unzählige Ärztinnen und Ärzte systematisch nach § 219a StGB angezeigt hat. Die Kammer hat in einer Klarheit dargelegt, warum es zulässig ist, Hendricks Namen zu nennen, die mich ehrlich gesagt beeindruckt hat. Alle Nebenschauplätze, die der Anwalt von Hendricks aufgetischt hat, hat sie mit klugen und abwägenden Argumenten verworfen.

Die Klage ist nicht begründet, schreibt sie. Allein das muss Hendricks Anwalt weh tun, auch wenn es eine juristisch sachliche Darstellung sein dürfte. Völlig umsonst war es, dass er das halbe Internet ausgedruckt hat, um zu beweisen, wie sein Mandant durch mich geschädigt worden sei. Sein Persönlichkeitsrecht sei nicht verletzt worden, weil es eine identifizierende Berichterstattung gegeben habe, schreibt die Kammer weiter. Daher habe er keinen Unterlassungsanspruch. Ein Eingriff in das Anonymitätsinteresse könne zur wahrheitsgemäßen Aufklärung gerechtfertigt sein. Die Grenzen sieht sie bei den Rechten Dritter und bezieht sich auf die Meinungs- und Medienfreiheit, die grundgesetzlich garantiert ist. Das Persönlichkeitsrecht gewähre nicht immer ein Herrschaftsrecht über bestimmte Informationen. Auch deswegen finde ich dieses Urteil spannend und wegweisend. Denn es ist immer wieder ein neues Ausbalancieren, wenn Grundrechte gegeneinander stehen. Und meiner Meinung war es nicht von vornherein klar, wie das Gericht entscheidet, auch wenn ich mich im Recht fühlte. Ohlala. Der Name darf genannt werden. weiterlesen