Angeklagt

Mit den Frauen auf diesem Foto – Natascha Nicklaus, Nora Szász und Eva Waldschütz – habe ich unter anderem eines gemein: Wir wurden von fanatischen Abtreibungsgegnern angezeigt, weil wir uns für das Recht von Frauen einsetzen, bei ungewollter Schwangerschaft über den eigenen Körper selbst entscheiden zu können. Ich bin keine Ärztin, ich nehme keine Schwangerschaftsabbrüche vor. Aber ich habe den Namen des Mannes, dessen Hobby es ist, Ärzt*innen anzuzeigen, die Abbrüche vornehmen, in der Öffentlichkeit genannt.

Ich bin seit November 2017 Vorsitzende von pro familia Hamburg. Zusammen mit 14 weiteren profa-Mitgliedern und Beschäftigten hatte ich damals eine Petition gestartet, die Kristina Hänel unterstützt und sich direkt an die Hamburgische Bürgerschaft und den Bundestag wendet. Im Vorwege hatte ich mit Kristina Hänel Kontakt aufgenommen, und sie begrüßte diese Unterstützung. Unsere Zusammenarbeit begann. Ich unterstützte sie anfangs bei der Pressearbeit und habe die beiden Kundgebungen in Gießen vor dem Amts- und vor dem Landgericht angemeldet und moderiert. Außerdem betreibe ich die Soli-Website für die angeklagten Ärzt*innen. Im Mai 2017 habe ich das Bündnis für sexuelle Selbstbestimmung in Hamburg* initiiert, dem mittlerweile 35 Hamburger Verbände, Parteien und Gruppen angehören. Ich habe zudem einen Prozessbericht über das Gerichtsverfahren in Kassel gegen Natascha und Nora verfasst. Am 28. September, dem Safe Abortion Day, habe ich zusammen mit dem neuen Hamburg Bündnis eine Kundgebung und Demo in Hamburg organisiert.

Als ich die Abmahnung über die Anwaltskanzlei erhielt, die den fanatischen Abtreibungsgegner vertritt, aber auch den türkischen Ministerpräsidenten Erdogan gegen Jan Böhmermann, (Stichwort: Ziegenficker-Gedicht), vertreten hat und auch AfD-Leute in ihrem Mandantenstamm hat, habe ich mir natürlich auch einen Anwalt gesucht. Mit ihm zusammen habe ich eine Entgegnung erarbeitet und Schutzschriften vor den Landgerichten in Hamburg, Berlin und Köln hinterlegt. Ich bin ein gebranntes Kind: Meine ehemalige Arbeitgeberin hatte mich auch schon mal wegen einer öffentlich getätigten Äußerung abgemahnt. Ich wurde damals ohne Anhörung in einem Eilverfahren zunächst verurteilt. Dies war eine von vielen Maßnahmen, mit denen damals versucht wurde, mich systematisch aus meinem Anstellungsverhältnis zu drängen**. Eine Schutzschrift bewirkt, dass in einem Eilverfahren eine Anhörung stattfinden muss. Außerdem berichtete die WELT über die Abmahnung.

Zunächst hörte ich nichts mehr von der Kanzlei.

Nun habe ich dann doch eine Klageschrift erhalten, 38 Seiten dick. Es wird also vor dem Landgericht Hamburg zum Verfahren kommen. Ich bin zuversichtlich, dass die Klage keinen Erfolg haben wird.

Mir ist dieser Mann persönlich egal. Weder interessiert mich sein Schicksal, noch seine Mission. Er hat das Recht auf eine individuell gewählte Lebensweise, politische Haltung und natürlich auf seine eigene Meinung. Die ist eigentlich seine Privatsache – aber nur eigentlich. Wer wahllos Ärzt*innen vor Gericht zerrt, und damit unfreiwillig in die Öffentlichkeit – Gerichtsverfahren sind öffentlich -, kann sich nicht selbst darauf berufen, anonym bleiben zu dürfen. Ob er will oder nicht: Er hat sich mit seinem Hobby auch zu einer öffentlichen Person gemacht.

 


* Website noch im Aufbau, man findet uns aber auf Instagram, Facebook und auf twitter.

** siehe auch http://www.taz.de/!5134223/ und https://keinekuendigung.wordpress.com

 

9 Gedanken zu „Angeklagt“

  1. Was für ein selbstgerechter, armseliger Fatzke, der es dazu noch als sein “Hobby” bezeichnet, die Ärztinnen anzuzeigen, aber nicht öffentlich dazu stehen will.
    Danke für Ihr großartiges Engagement!

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