Die Bewegung gegen den 219a ist eine Erfolgsgeschichte

Collage: keartus (Bilder vom Prozess und Protest November 2017 in Gießen)

Eiken Bruhn stellt in ihrem Beitrag im pro familia Magazin 2/19* fest, dass es beim Thema Schwangerschaftsabbruch zu wenig öffentlichen Druck gegeben habe. Ich sehe das anders.

Die Bewegung gegen den § 219a StGB sucht ihresgleichen. Seit vielen Jahren war die Frauenbewegung nicht mehr so aktiv, so bewegt, so sichtbar. Und so übergreifend einig: Christinnen, Grüne, Sozialdemokratinnen, Sozialistinnen, Linke, Liberale, Autonome, Jüngere, Ältere, einfache Angestellte, Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen, Studierende, und auch vereinzelt Christdemokratinnen verlangten von der Bundesregierung die Abschaffung des Informationsverbots für Ärzt*innen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Expert*innen verschiedener politischer Fachrichtungen unterstützten sie: Voran die Frauenpolitikerinnen, aber zusätzlich Abgeordnete mit den Schwerpunkten Recht und Gesundheit befanden den 219a für frauenfeindlich, antidemokratisch, stellten dessen Verfassungsmäßigkeit in Frage. Auch die Medien spiegelten diesen breiten Protest wieder, wobei es meiner Einschätzung nach die jungen Journalistinnen in den Redaktionen waren, die die Geschichten trieben und Reportagen, Interviews, Porträts und Investigativrecherchen veröffentlichten. Die Aussage von Eiken Bruhn „dass das Thema außerhalb von Fachkrise nur wenige Menschen bewegt“, stimmt daher nicht. Im Gegenteil.

Eigentlich war es genau anders herum: Auch Pro Familia schaute zunächst beobachtend auf das, was sich gesellschaftlich entwickelte, zog dann aber schnell mit und begleitete den Widerstand fachlich kompetent und mitführend. Jurist*innenverbände und Ärztekammern schlossen sich nach und nach an. Nicht zuletzt die Proteste anlässlich des Prozesses gegen die Berliner Ärztinnen Bettina Gaber und Verena Weyer haben deutlich gemacht, dass der Widerstand nach wie vor groß ist.

Richtig ist, dass der Versorgungsnotstand mit Ärzt*innen, die Abbrüche vornehmen, schon seit längerem ein Problem darstellt. Erst die taz-Geschichte der Journalistin Dinah Riese – die passenderweise am internationalen Frauentag 2018* veröffentlicht wurde – offenbarte, wie die Situation wirklich aussieht.

Aber das ist oft so: Die Zeit muss erst reif sein, bis sich eine Bewegung entwickelt und manches Mal bedarf es eines besonderen Schicksals, eines Gesichts, das sich mit dem Thema verknüpft und ihm damit ein menschliches Anlitz gibt. Dieses Gesicht gehört beim § 219a StGB der 62-jährigen Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin Kristina Hänel. Sie entfachte mit ihrer Petition im November 2017 eine Protestbewegung, deren Ausmaß und Schnelligkeit wohl relativ einzigartig in der außenparlamentarischen Bewegung ist – und sich schnell von einem Einpunktthema hin zu einer gesellschaftlich relevanten Dimension mauserte: Das Selbstbestimmungsrecht von Frauen über ihren eigenen Körper verbunden mit den beruflichen Freiheitsrechten von Ärzt*innen.

Eiken Bruhn hat Recht: Der Widerstand wurde weitgehend über den Nachrichtendienst Twitter organisiert. Austausch, Abstimmung, Mobilisierung fand und findet hierüber stand – überwiegend. Parallel aber sind lokale Bündnisse entstanden. Treffen, auf denen gemeinsam Plakate und Transparente angefertigt wurden, die Phantasie und Vielfalt ausdrückten und eine unbändige Lust, ein Relikt aus der Nazizeit und Ausgeburt tausender Jahre Patricharchat zu knacken: Das drückte sich mit Darstellungen von Vulven und Uteri wie auch „Stinkefinger“-zeigenden Eierstöcken aus. Eine lustvolle und zugleich energische und politische Massenbewegeng – die zwar von Frauen getragen wurde, der sich aber solidarisch auch sehr viele Männer angeschlossen hatten.

Die Aktivitäten der lokalen Bündnissen führten wiederum zu einer bundesweiten Vernetzung, die bis heute verbunden arbeitet – über eine Gruppe beim Messengerdienst Telegram und mit Telefonkonferenzen, bei denen Aktivitäten koordiniert werden. Als nächstes sind Aktionen zum „Safe Abortion Day“ am 28. September 2019 geplant. Erste Demonstrationen sind bereits bei den Versammlungsbehörden angemeldet

Warum kam es dann doch nicht zur Abschaffung des 219a? Und war es wirklich falsch, die Abschaffung des § 218 StGB nicht gleich mit zu fordern, wie es Eiken Bruhn feststellt?

Der 218 war und ist als Hauptursache von Tabuisierung und Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen immer präsent gewesen. Die Forderung „Schwangerschaftsabbruch hat im Strafgesetzbuch gar nicht zu suchen“, würde ein Großteil der Bewegung natürlich unterschreiben, wurde auch bei verschiedenen Demontrationen und Kundgebungen gefordert. Trotzdem war es richtig, sich auf den 219a zu fokussieren. Zum einen, weil dies auch bürgerlich-konservative Kreise mit einbezogen hat (was sich nicht automatisch mit der CDU deckt). Zum anderen, weil der Protest sich aufgrund des 219a entzündet hatte. Er war radikal genug, er war politisch genug , er war auch grundsätzlich genug.

Nun aber, nachdem der 219a nur reformiert und zunächst nicht abgeschafft wurde, gehört der 218 mit in die zentrale Forderung der Bewegung. Dass der 219a nicht gefallen ist, hat aber nichts mit der Bewegung zu tun, sondern allein mit der Schwäche und Krise der SPD und ihrem Führungspersonal. Dass Andrea Nahles mittlerweile nicht mehr Fraktions- und SPD-Vorsitzende ist, drückt das mehr als genug aus. Nahles hatte die von der SPD-Fraktion bereits beschlossene Gesetzesvorlage zwei Tage vor der Wiederwahl von Angela Merkel Mitte März 2018 zur Bundeskanzlerin zurückgezogen.

Die Bewegung gegen den 219a ist eine Erfolgsgeschichte. Und sie wird fortgeschrieben.

* Seite 1 des Meinungsbeitrages von Eiken Bruhn zum Download

* Seite 2

Ein Gedanke zu „Die Bewegung gegen den 219a ist eine Erfolgsgeschichte“

  1. Liebe Mitstreiter_innen,

    ich sehe da dringend noch weitere Aspekte zu bedenken. Mit Vielem hat Eiken Bruhn recht. Diese Argumente sollten wir ernst nehmen. Im Gefolge der merkwürdigen Ruhe nach dem ersten Kompromiss von 1995 konnten sich die subtilen Wirkungen einer strafrechtlichen Regelung zum SSA voll entfalten – zu lange herrschte das Gefühl „entspannter Liberalität“ (Frommel) – siehe mein Beitrag im selben pro familia Magazin. Es ging ja, wenn man/frau sich an das Prozedere hielt. Das wirkt bis ins heute, wenn es um den 218 insgesamt geht.

    Prozess und Verurteilung von Kristina änderten die Situation – schlaglichtartig wurde bewusst, welche unsäglichen Bedingungen in Deutschland rechtlich und faktisch herrschen und die Folgen für Frauen, Ärztinnen_innen, Versorgungssituation… kamen in den Fokus. Die Öffentlichkeit war an dieser Stelle entsetzt, die Medien bereit, sich zu dem Thema anzunehmen – und das alles ist natürlich maßgeblich gelungen durch die Energie zahlreicher Akteure, ihre Vernetzung – insofern eine tatsächlich Erfolgsgeschichte im Vergleich zur vorherigen Situation. Aber möglich nur, weil dieses Thema – Beschränkung/Sanktionierung von Informationsrechten – breiten Kreisen der Bevölkerung vermittelbar war.

    Jetzt gibt es zwei Problemkreise: 1) Der Kompromiss könnte die Luft heraus nehmen: Medial wurde kolportiert, dass ja nun eine Informationsmöglichkeit geschaffen worden wäre und ein Kompromiss, mit dem man wiederum leben könne. Die breite Öffentlichkeit gerät wieder in den Ruhemodus. Um so wichtiger, dass die Akteure (Fachverbände, politische Gruppierungen,Institutionen, Bündnisse) sich Gehör verschaffen. Gut, dass Kristina nicht nachlässt… Aber wir können das Energielevel nur halten, wenn das Thema bei der breiten Bevölkerung ankommt ( das braucht vermittelbare Argumente, die es bis in die Medien schaffen) UND gegenüber der Politik als nach wie vor nicht gelöst immer wieder moniert wird. Schwierig genug. Kein Rauschen im Blätterwald über das Fehlen der Liste der BÄK/BZgA – eigentlich ja ein Zeichen für die Unsinnigkeit der 219a-Reform. Die Liste wird nie funktionieren (erst wird es dauern, dann wird sie nicht annähernd vollständig sein – wir haben keine französischen Verhältnisse).

    2) Die Streichung des § 218/219 zu fordern ist der breiten Bevölkerung noch viel schwerer zu vermitteln.Es wird keine hinreichende Notwendigkeit zur Streichung des 218 gesehen. Vielen ist nicht mal klar, was das ist… und es ist im Leben von Menschen in eher singuläres Ereignis…
    Wie bedeutsam es aber ist, die breite Bevölkerung zu erreichen, zeigen die Erfahrungen bei der Organisation von Kampagnen in Irland oder Belgien. Nur mit aktivistischen Kampagnen geht das nicht. Wo/ wie/ mit wem kann eine Strategie entwickelt werden, wie geht man das systematisch?!!? Das ist sicherlich ein Hauptaspekt.“ Die Idee wird zur materiellen Gewalt wenn sie die Massen ergreift“ (K. Marx).

    Danke an Kersten und alle anderen…
    Ulrike Busch

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