Vorsicht, Beißgefahr! 2. Gastbeitrag in Kot & Köter

img_5966Die zweite Ausgabe der Satirezeitschrift Kot & Köter ist auf dem Markt. Chefredakteur Wulf Beleites (“Kranker Tierquäler”, “Du bist das letzte”, “Hurensohn”, “Wiederwärtiger Abschaum”) hat mich gebeten, eine politische Kolumne über Hunden zu verfassen. Nachfolgend der Text. Wer die gesamte Zeitschrift lesen möchte, kann sie hier bestellen: abo@kotundkoeter.de. Wer auch meinen Beitrag in der ersten Kot & Köter lesen möchte, kann das hier tun. Gute Unterhaltung!

Vorsicht, Beißgefahr! Hunde im Eingabenausschuss.

Der vierjährige Pudel Bernie* wollte wohl nur spielen, als er auf das Nachbargrundstück zu den beiden Weimaranern rannte. Frauchen Lore Schön* lief zwar noch hinterher und ging dazwischen, doch da hatte einer der 40-Kilogramm-Hunde schon zugeschnappt. Auch Lore Schön wurde gebissen und war eine Woche krank geschrieben. Bernie überlebte seinen Ausflug nicht. Er starb einen Monat später an einer Sepsis.

Unter den Nachbarn entbrannte ein Streit: Das Grundstück der Meiers* sei nicht gut genug gesichert, die Weimaraner seien schon öfter aufgefallen, behaupteten die Schöns in ihrer Petition an die Hamburgische Bürgerschaft. Sie verlangten außerdem eine Anleinpflicht für die Weimaraner. Haben sie Recht? Müssen Weimaraner eingesperrt und kurzgehalten werden? Oder haben die Schöns einfach nicht gut genug aufgepasst?

Gefährliche Hunde sind in Hamburg ein sensibles Thema, seit vor 14 Jahren ein sechsjähriger Wilhelmsburger tot gebissen wurde. Hamburg bekam das schärfste Hundegesetz Deutschlands. In Hamburg wird deswegen eine Beißstatistik** geführt. Wie sorgfältig sie geführt wird, wie sinnvoll sie ist, und ob sie über gefährliche Hunde und Rassen Auskunft gibt, zeigen diese Zahlen:

  • Von 217 Beißvorfällen in einem Jahr sind die Ursachen in 156 Fällen ungeklärt.
  • 30-mal hat ein Hund einen anderen gebissen, in 19 Fällen war fehlender Gehorsam die Ursache.
  • In nur einem ein Fall wurde aggressives Verhalten dokumentiert – Rasse? Unklar.
  • Bei jedem achten Beißvorfall in Hamburg ist zudem nicht bekannt, wo er überhaupt geschah – ob im öffentlichen Raum oder privat.

Die Folgen eines Beißvorfalles ist für HundebesitzerInnen unterschiedlich:

  • Nur einer/m wurde die Haltung des Hundes untersagt,
  • einer/m weiteren das Tier weggenommen.
  • 91 Hunde mussten sich einer Gefährlichkeitsprüfung unterziehen,
  • für neun wurde eine Anleinpflicht angeordnet.

Warum, schreiben die Statistiker nicht dazu. Aber sie rechnen bis auf zwei Ziffern hinterm Komma die Beißquote pro Rasse aus:

  • 204 Weimaraner leben in Hamburg, einer davon hat zugebissen, macht 0,49 Prozent.
  • 1.459 Pudel leben in Hamburg, zwei haben zugebissen, macht 0,12 Prozent.
  • 2 Amerikanische Akitas leben in Hamburg. Einer hat zugebissen, macht 50,00 Prozent!

Was macht man mit solchen Zahlen? Was sagen sie über die Gefährlichkeit einer Rasse aus? Nichts. Die Hamburger Beißstatistik ist so aussagekräftig wie ein Rezept mit Zutaten, aber ohne Angaben zur Zubereitung.

Dennoch gilt in Hamburg eine generelle Anleinpflicht für Hunde ab dem zwölften Lebensmonat. Nur wenn ein Tier eine Gehorsamsprüfung abgelegt hat, darf es ohne Leine laufen. Das klingt vernünftig, ist es aber nicht. Denn oft genug wird die Anleinpflicht missachtet. Kontrollen gibt es kaum. Seitdem der Bezirkliche Ordnungsdienst (BOD) Ende 2013 abgeschafft wurde, erst recht nicht. Doch eine Verordnung, die nur wenige ernst nehmen, deren Einhaltung niemand kontrolliert, ist genauso ein Witz wie diese Beißstatistik. Beides gibt höchstens Anlass zur Denunziation und Mythenbildung.

Dass es auch anders geht, beweist Dietzenbach. In der 35.000-EinwohnerInnen-Stadt nahe Frankfurt/Main kennt man keine Anleinpflicht. Eine Ausnahme bilden Naturschutzgebiete. Dort setzt man auf die Vernunft – und belässt es bei einem Appell zu Beginn der Brutzeit, Hunde anzuleinen.

Meiers müssen ihre Weimaraner auch künftig nicht anleinen, es handele sich um sehr gut erzogene Hunde, gaben die Senatsvertreter zur Petition der Schöns als Auskunft. Auch der Zaun von Meiers Grundstück müsse nicht nachgerüstet werden. Die Verantwortung für den Unfall ihres Hundes tragen die Schöns ganz allein. Beißstatistik hin, Anleinpflicht her.

Der gesunde Menschenverstand hätte ausgereicht.

*Namen geändert
** http://www.hamburg.de/contentblob/3966814/data/hundegesetz-statistik-gem-paragraph-26.pdf

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