veröffentlicht im Caspary-Journal
Seit drei Jahren wird das Bestattungsgesetz in Rheinland-Pfalz stufenweise liberalisiert. Bundesweit erstmalig sind Beisetzungen in Flüssen möglich. Wäre das auch für Bremen und andere Bundesländer wünschenswert? Ein Überblick.
Der Wille eines Menschen, wie er bestattet werden möchte, hat in Rheinland-Pfalz ein höheres Gewicht bekommen: An- und Zugehörige sowie die Behörden müssen sich vorrangig an den Wünschen von Verstorbenen orientieren. Konnten bis dahin Äußerungen wie „Ich möchte eingeäschert werden“, übergangen werden, weil die Erben eine Erdbestattung bevorzugten, ist der geäußerte Wille nun verbindlich. Das gilt auch für den Ort der Bestattung: Ob Friedhof, Bestattungswald, Fluss oder zuhause im Garten.
Bestattungspflichtige Nachkommen müssen ebenso berücksichtigen, wenn eine weltliche statt einer religiösen Feier gewünscht ist – oder umgekehrt. Diese Wünsche müssen auch nicht notariell bestätigt werden. Es reicht die schriftliche Form – die allerdings notwendig ist. Außerdem wurden die Frist, die zwischen Sterben und Beisetzung gesetzlich vorgeschrieben ist, verlängert – von sieben auf zehn Tage.
Sternenkinder bekommen eine würdige Bestattung
Für Eltern von Sternenkinder – worunter Fehlgeburten des Fötus vor der 24. Schwangerschaftswoche zählen, die unter 500 Gramm wiegen sowie Totgeburten ab der 24. Schwangerschaftswoche – wurden deren Rechte auf Informationen seitens der Krankenhäuser gestärkt. Kliniken sind verpflichtet, aufzuklären, welche Bestattungsmöglichkeiten es gibt. Für Fehlgeburten gibt es nun ein Bestattungsrecht.
Seit dem 1. Oktober 2025 ist auch die Sargpflicht entfallen – sie ist nun mit einem Leinentuch möglich. Dies unterstützt vor allem die muslimische Bevölkerung bei ihren Abschieden – circa eine Viertelmillion Menschen muslimischen Glaubens leben in Rheinland-Pfalz.
Deutschlandweites Novum: Die Beisetzung in Flüssen
Eine Vorreiterrolle nimmt Rheinland-Pfalz mit Flussbestattungen ein. Die Urne kann von einem Schiff aus in einen der vier großen Flüsse des Bundeslandes beigesetzt werden – Rhein, Mosel, Lahn und Saar..
Stattdessen kann sie auch dauerhaft bei Verwandten zuhause aufbewahrt werden. Mit einer schriftlichen Genehmigung darf die Asche – wie bereits seit langem in Bremen möglich – auch im eigenen Garten verstreut werden. Erlaubt ist zudem, dass kleine Mengen Asche entnommen werden dürfen – etwa, um Schmuck anzufertigen.
Und auch das Kindeswohl wurde gestärkt: Bei verstorbenen Kindern unter sechs Jahren ist bei ungeklärter Todesursache eine zweite, so genannte, Leichenschau Pflicht.
Was wäre für Bremen und andere Bundesländer wünschenswert?
Bremen verfügt bereits über eines der liberalsten Bestattungsgesetze. Beisetzungen in Weser oder Wümme sind bislang aber nicht möglich. Auch die Urne darf nicht zuhause aufbewahrt werden.
Trauerbegleiter*innen berichten zudem, dass es Hinterbliebenen helfen würde, die Asche wenigstens eine gewisse Zeit lang bei sich zu Hause zu haben.
Zunehmend werden auch neue Bestattungsformen gewünscht – etwa die Reerdigung, eine Humushumanierung. Oder die Resomation – eine alkalische Hydrolyse, bei der der Körper langsam in Lauge aufgelöst wird.
Särge aus Bambus, Hanf oder Weide
Aus ökologischer Sicht wären alternative Materialen für einen Sarg wünschenswert, da Holz sehr langsam vergeht: Einfachere abbaubare Stoffe wie Myzel (Pilzwurzeln mit Hanffasern), recycelte Pappe oder gefochtene Materialien wie Weide und Bambus zersetzen sich schneller in der Erde.
Kirchlich verwaltete Friedhöfe in Bremen schließen diese Möglichkeiten bislang oft aus. Särge aus Pappe sind aufgrund fehlender Stabilität bislang überall in Bremen nicht genehmigt. Grundsätzlich spielt auch die Bodenbeschaffenheit von Friedhöfen eine Rolle.