veröffentlicht in “Z” unter dem Titel: “Zur Diskussion in der Linken um Prostitution”
Niemand käme auf die Idee, die Ehe zu verbieten oder Maßnahmen zu ergreifen, sie einzudämmen. Sie ist grundgesetzlich geschützt und wird auch weltweit in Rechtsordnungen geregelt: In der Europäischen Charta der Grundrechte ist zum Beispiel das „Recht, eine Ehe einzugehen“, festgeschrieben. Sogleich gilt der Schutz der Eheschließungsfreiheit, wie auch die frei gestaltbare Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe. Im Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte steht, dass beide Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten während der Ehe haben.[2]. Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe weiterlesen
“Da unten” kann vieles bedeuten. Bei pro familia Hamburg wissen die Berater*innen und Sexualpädagog*innen allerdings meistens, was damit gemeint ist. Sie machen in ihren Beratungen und Veranstaltungen oft die Erfahrung, dass viele Menschen über bestimmte Körperregionen nicht sprechen können oder wollen, geschweige denn innere und äußere Geschlechtsorgane benennen oder zuordnen zu können. Eben die “da unten”.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zum eigenen Vermögensvorteil. Es ist ein Paragraph, der seit 1933 im deutschen Gesetz herumgeistert und heute – zum Glück – fast niemanden mehr interessiert. Fast. Menschen, die Frauen und Ärzt*innen verbieten wollen, Schwangerschaften abzubrechen, benutzen den 291a, um zu hetzen. Wie auch gegen die Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin. 