Vor einiger Zeit fand ich dieses Flugblatt in meinem Briefkasten. Wie bei Abtreibungsgegnern in der Regel üblich, ohne Absender.
Mich interessiert dieses Zeug im Grunde genommen nicht. Da aber die AfD sich zur Aufgabe gemacht hat, die parlamentarische Sperrspitze von Abtreibungsverboten zu werden, habe ich hier eine Übersicht erstellt, in welcher Form sie sich an den verschwörerischen, bedrohlichen und auch falschen Behauptungen meiner Meinung nach anlehnt.
Eine Analyse des Flyers ist am Ende dieses Beitrages zu finden Die AfD und ihre Abtreibungs-Apokalypse weiterlesen

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zum eigenen Vermögensvorteil. Es ist ein Paragraph, der seit 1933 im deutschen Gesetz herumgeistert und heute – zum Glück – fast niemanden mehr interessiert. Fast. Menschen, die Frauen und Ärzt*innen verbieten wollen, Schwangerschaften abzubrechen, benutzen den 291a, um zu hetzen. Wie auch gegen die Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin.