Pro Choice

Der § 219a StGB verbietet es Ärztinnen und Ärzten, öffentlich darüber zu informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Er kriminalisiert seit Jahrzehnten Ärztinnen und Ärzte und führtdazu , dass Schwangerschaftsabbrüche tabuisiert sind. Auch die Neufassung des 219a bringt keine wesentlichen Verbesserungen (siehe auch Podcast weiter unten), die Gerichtsverfahren der angeklagten Ärztinnen sind dadurch nicht erledigt, die Versorgungslage wird sich nicht verändern. Die Folgen: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte führen Schwangerschaftsabbrüche durch, immer schwerer finden ungewollt Schwangere eine Möglichkeit, einen Abbruch durchführen zu lassen. Ich gehöre zum Soli-Komitee für betroffene Ärztinnen wie Kristina Hänel, Bettina Gaber, Verena Weyer, Nora Szász und Natascha Nicklaus. Für das Komitee betreibe ich diese Website. Mitte Dezember 2019 haben wir zudem den Verein Pro Choice Deutschland gegründet. Schaut mal rein:

siehe auch: