Der § 219a StGB verbietet es Ärztinnen und Ärzten, öffentlich darüber zu informieren, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen. Er kriminalisiert seit Jahrzehnten Ärztinnen und Ärzte und führtdazu , dass Schwangerschaftsabbrüche tabuisiert sind. Auch die Neufassung des 219a bringt keine wesentlichen Verbesserungen (siehe auch Podcast weiter unten), die Gerichtsverfahren der angeklagten Ärztinnen sind dadurch nicht erledigt, die Versorgungslage wird sich nicht verändern. Die Folgen: Immer weniger Ärztinnen und Ärzte führen Schwangerschaftsabbrüche durch, immer schwerer finden ungewollt Schwangere eine Möglichkeit, einen Abbruch durchführen zu lassen. Ich gehöre zum Soli-Komitee für betroffene Ärztinnen wie Kristina Hänel, Bettina Gaber, Verena Weyer, Nora Szász und Natascha Nicklaus. Für das Komitee betreibe ich diese Website. Mitte Dezember 2019 haben wir zudem den Verein Pro Choice Deutschland gegründet. Schaut mal rein:
siehe auch:
- Sichere Schwangerschaftsabbrüche: Die Uhr steht auf fünf vor zwölf, pro familia-Magazin 2/21
- Der Paragraph 218 StGB muss endlich weg, Der Freitag, 20. Mai 2021
- Abtreibung ist ein Grundrecht, Mittelbayerische Zeitung
- 1 Jahr Reform des § 219a StGB – was hats gebracht? Podcast bei DLF Nova
- “Strafsache Hänel!” – Prozessbericht
- Vortrag “Frauenrechte sind Menschenrechte – der 219a und die Folgen”
- Der Streit um den § 219a StGB ist noch lange nicht zu Ende
- Die Bewegung gegen des § 219a StGB ist eine Erfolgsgeschichte
- Ohlala. Der Name darf genannt werden
- Der Paragraf 291a heißt Stigma und Tabu
- Angeklagt
- 219a – nach dem Prozess ist vor dem Prozess
- § 219a – Berufs-und Informationsrechte sollten kein Spielball der Politik sein