Es ist kalt in Stade. Wir stehen vorm Arbeitsgericht. Heute steht die Kündigung eines Betriebsratsvorsitzenden von Burger King auf der Tagesordnung. Vorwurf: Verleumdung. Eine weitere Klage richtet sich gegen den Wahlvorstand. Seine Extstienz soll für nichtig erklärt werden. Das riecht nach Schikane. Die NGG hat deswegen zum Protest aufgerufen. Wir sind aus Hamburg angereist.
Burger King agiert weltweit und ist ein erfolgreiches Unternehmen. Mit der so genannten Systemgastronomie lässt sich viel Geld verdienen. 400.000 Beschäftigte hat der Konzern nach Eigenangaben und 13.000 Geschäfte. 700 davon in Deutschland. Hinter Burger King steht ein Finanzinvestor namens 3G Capital. (Damit fing der Ärger an, erzählt mir ein Kollege, der auch zu der Kundgebung gekommen ist.) Langfristiges und nachhaltiges Wachstum ist das erklärte Ziel.
Die Süddeutsche berichtet den Konflikt anschaulich. Denn es gibt keine zentrale Leitung mit gesicherten Strukturen. Unter der Marke Burger King agieren viele kleine Unternehmer. So auch der in Stade ansässige Ergün Yildiz. Er ist einer der Teilhaber der Burger King GmbH, die 91 Restaurants des Fastfoodbetreibers in Franchise betreibt. Yildiz ist auch als Geschäftsführer eingesetzt. Er selbst erscheint nicht vor Gericht. Typisch, das kenne ich. Man lässt machen. Man zerstört Betriebsräte und hat selbst saubere Hände.
Es sind Mittel und Methoden, die mir überaus vertraut vorkommen. Fadenscheinige Kündigungsgründe, persönliche Ressentiments wie eine Nichtauszahlung des Einkommens – bei einem der schikanierten Betriebsratsvorsitzenden von Burger King handelt es sich sogar um ein ganzes Gehalt, lese ich.
Es ist empörend, dass die Mitbestimmung derartigen Angriffen ausgesetzt ist. Unser Arbeitsrecht basiert darauf, dass ein Arbeitgeber immer Maßnahmen vollziehen, kann, wenn er einen Vorwurf erhoben hat. Er kann kündigen, er kann das Gehalt einbehalten – und die Betroffenen müssen dann nachweisen, dass die Maßnahmen nicht berechtigt gewesen sind. Was manchmal Monate dauert und an den Nerven zerrt. Im Betriebsratswahljahr 2014 ist es zudem ein überaus schlimmes Signal, aktive Betriebsräte anzugreifen, denn es demotiviert Menschen, für den Betriebsrat zu kandidieren. Auch das kann ein Ziel von Unternehmensleitungen sein.
Dahinter stecken betriebswirtschaftliche und ideologische Unternehmensziele – vor allem Kostensenkung und ein Herausdrängen der Gewerkschaften aus dem Betrieb. Und da sich bei den Einkommen am besten kürzen lässt, sollen Tarifverträge nicht mehr angewendet werden und Betriebsvereinbarungen nicht mehr gelten. Als Frontmann gegen Mitbestimmung hat sich Ergün Yildiz den Betriebsratsfresser Helmut Naujoks eingekauft. Er hat sich mit seinem Buch Kündigung von Unkündbaren einen Namen im konservativen Teil des Mittelstands gemacht. Auch der erscheint nicht vor Gericht. Man lässt machen.
So soll unter Naujoks Verantwortung auch die Kündigung eines Beschäftigten gestanden haben, der angeblich sieben Tüten Ketchup eingesteckt hat. Gegen Bagatellkündigungen war ich bereits parlamentarisch aktiv, denn sie sind immer unverhältnismäßig, sie sind immer ein Einschüchterungsversuch, sie verstoßen gegen die Menschenwürde.
Jutta Krellmann, unsere Bundestagsabgeordnete aus Niedersachsen, war auch vor Ort und hat eine kurze Rede gehalten. Ich habe auch kurz gesprochen und danach noch dem Stader Tageblatt ein Statement gegeben. Schließlich kenne ich die Situation, vor einer Kündigung zu stehen.
Diese Gerichtsverfahren gingen zu Gunsten des Kollegen Ralf Kürten aus. Das ist toll! Möge es Burger King und seinen Managern eine Lehre sein!
Ja, ich wünsche mir auch, das es denen von Burger King eine Lehre ist. Ich bin aber eher der Meinung, das hat alles Methode!