Veröffentlicht in DER FREITAG, 20. Mai 2021, Seite 2
Als das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor 150 Jahren in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, saßen die Katholiken mit 60 Abgeordneten einer eigenen Fraktion der Zentrumspartei im Reichstag. Es drohten bis zu fünf Jahren Zuchthaus. Frauen hatten weder aktives noch passives Wahlrecht. Die Nazis verboten dann jegliche „Werbung“ durch Ärzt:innen, womit auch sachliche Information gemeint war, und führten die Todesstrafe ein.
So alt wie der 218 ist der Widerstand dagegen: Stets versuchten sozialistische Parteien sowie Frauenbewegungen, den Unrechtsparagraphen zu kippen. Zu dramatisch seine Auswirkungen: Unzählige Frauen verbluteten bei Kurpfuschern oder in Folge selbst herbeigeführter Aborte, etwa per Kleiderbügel. Oder durch Blutvergiftungen. Noch heute, schätzt die WHO, sterben an die 50.000 Frauen weltweit durch unsachgemäß durchgeführte Abtreibungenm, dem fünfhäufigsten Grund für Müttersterblichkeit.
Reformen und strafrechtliche Abmilderungen ab den 1970ern änderte nichts am Grundsatz: Wer abtreibt, gilt hierzulande als kriminell. Religiöse Einflussnahmen bestehen weiter, auch wenn der Staat zur Neutralität verpflichtet ist: So ist selbst der scheinbar harmlose Begriff vom „ungeborenen Leben“ zu einem Kampfbegriff verkommen, weil er gegen die Rechte und Interessen ungewollt Schwangerer eingesetzt wird. Das Thema bleibt daher ein Tabu, obwohl Abtreibungen mit die häufigsten gynäkologischen Eingriffe sind.
Alle Erfahrungen zeigen: Kinder- und Lebensschutz wird dann am besten verwirklicht, wenn Frauen in ihrer Entscheidung unterstützt und geschützt werden, alle Hilfe bekommen, die sie benötigen und eine gute berufliche Perspektive haben. Kostenlose Verhütungsmittel und sexuelle Bildung von Anfang an gehören dazu. Selbst hier üben Fundamentalisten massiven Einfluss auf, triggern Eltern wie pädagogisches Personal mit „Frühsexualisierung“.
1974 nannte Willy Brandt in einer Generaldebatte den Paragrafen 218 einen „schwer erträglichen Restbestand sozialer Ungerechtigkeit des vorigen Jahrhunderts“. Das gilt bis heute. Deswegen muss er endlich aus dem Strafgesetzbuch gestrichen werden. Keine Kompromisse. 150 Jahre sind genug.