Woher stammt der Safe Abortion Day?

Jedes Jahr demonstrieren Menschen am 28. September in Lateinamerika und feiern, in Freiheit geboren worden zu sein. Warum eigentlich am 28. September? An diesem Tag  hatte das brasilianische Parlament im Jahr 1871 verfügt, dass jedes Kind frei geboren ist – ein wichtiger Baustein zur Abschaffung der Sklaverei. Dies schloss das Recht auf Zugang zu legalen, sicheren Schwangerschaftsabbrüchen mit ein.

Der Safe Abortion Day, Tag der sicheren Schwangerschaftsabbrüche, wurde 1990 in San Bernardo, Argentinien, auf einem feministischen Treffen mit Delegierten aus der Karibik und Südamerika auf Antrag der brasilianischen Delegation ins Leben gerufen. Im Jahr 2011 erklärte das Globales Frauennetzwerk für reproduktive Rechte (Women’s Global Network for Reproductive Rights, WGNRR) den 28. September zum internationalen Tag.


Seit einigen Jahren finden auch auf anderen Kontinenten und in vielen Ländern Proteste und Aktionen am 28. September statt. In Deutschland fordern jährlich über 60 regionale Bündnisse für reproduktive, sexuelle und körperliche Selbstbestimmung, aber auch Familienplanungszentren, Pro Familia das Menschenrecht auf freie Entfaltung der Sexualität und Familienplanung ein. Es muss verbindlicher Teil der Gesundheitsvorsorge sein und ist Kernelement bei der Gleichstellung der Geschlechter.

Dazu gehört die Legalisierung von Abtreibungen und dass entsprechende Strukturen geschaffen werden, sie vornehmen zu lassen. Deutschland entspricht diesen Anforderungen nicht.

Hauptursache ist der § 218, der seit über 150 Jahren im Strafgesetzbuch steht. Er stellt nicht nur Abtreibungen unter Strafe; seine Existenz führt dazu, dass sie von viel zu wenigen Ärzt:innen durchgeführt und bis heute nicht angemessen in der medizinischen Ausbildung gelehrt werden. Sie werden zudem schlecht vergütet und sind für niedergelassene Ärzt:innen nicht sonderlich attraktiv.

Die andere Ursache sind die Verflechtungen der Kirchen mit den Regierungen und die Privatisierung der Krankenhäuser zu immer größeren Klinikkonzernen: So berufen sich Politiker:innen, die gegen legale Abtreibungen sind, auf willkürlich und religiös abgeleitete Definitionen von „werdendem Leben“ – die sich im Laufe der Jahrhunderte auch immer wieder geändert haben. Und es führen Krankenhäuser, an denen die Caritas beteiligt ist, keine Abtreibungen durch – selbst wenn sie den staatlichen Versorgungsauftrag sicherstellen, und von den Landesregierungen hohe Investitionskostenzuschüsse dafür erhalten. Auch andere private Klinikkonzerne bieten keinen Abtreibungen an.

Nötig wären daher:

Der internationale Tag für sichere Schwangerschaftsabbrüche ist notweniger denn je. Er ist ein Tag für Demokratie, Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit. Der Safe Abortion Day ist auch Widerstandstag gegen die Feind:innen reproduktiver Selbstbestimmung: Abtreibungsgegner:innen sind antifeministische Demokratiefeinde, die Menschenrechte missachten.

Es geht ihnen nicht um den Schutz von Leben sondern um Dogmen. Ihr ideologisches Fundament begründet sich auf Gebärzwang, Entmündigung von Menschen und ist zudem häufig rassistisch und nationalistisch motiviert: Oft wird Angst vor dem Aussterben eines Volkes geschürt, während Zugewanderte, die mit vielen Kindern leben, ausgegrenzt und diskriminiert werden.

Sexualität muss genossen werden dürfen – zu jeder Zeit, in jedem Alter. Familienplanung muss individuellen Wünschen und Bedürfnissen entsprechen. Staat und Gesellschaft haben die Voraussetzungen zu treffen, dass diese Freiheitsrechte, die wesentliche Aspekte von Gesundheit und Wohlbefinden sind, verwirklicht werden.

 

 

Darf man heutzutage noch Kinder in die Welt setzen?

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erschienen in pro familia Magazin 4/2023

Die Entscheidung, Kinder zu bekommen oder nicht, trifft jede Generation neu: Auch gestern und vorgestern gab es genug Gründe, auch jenseits der persönlichen Situation, auf Elternschaft zu verzichten. Da hieß der Klimawandel noch Ozonloch oder Tschernobyl. Oder es bestanden ganz allgemeine Zukunftssorgen.

Was aber ist, wenn das Entsagen von eigenen Kindern Folge einer kollektiven Haltung ist – etwa einem Gebärstreik? Der wurde bereits Ende des 19. Jahrhunderts gefordert. Die Ideen dahinter: Die Arbeiterklasse sollte der Ausbeutung durch Kapitalisten nicht mehr zur Verfügung stehen; dem Staat sollte der Nachwuchs an Soldaten verweigert werden. Die Feministin Clara Zetkin sprach 1913 vehement dagegen: Erfolgreicher Widerstand benötige viele Menschen, meinte sie. Sie setzte sich durch. Darf man heutzutage noch Kinder in die Welt setzen? weiterlesen

Rede zum Tag gegen Gewalt an Frauen, 25. November 2022

Liebe Menschen, liebe alle, die heute für das Recht auf ein gewaltfreies Leben demonstrieren. Und damit auch an diejenigen erinnern, die Opfer von Gewalt wurden: Misshandelt, gequält, vergewaltigt, ermordet. Hierzulande, in der Ukraine, im Iran, in den kurdischen Gebieten, auf der ganzen Welt. Darunter rein statistisch viele, die auch heute auf dieser Demo sind.

Gewalt gegen Frauen ist international und sie ist für alle gegenwärtig. Sie ist unabhängig von Milieu, Schicht, Status und Einkommen, Nationalität, Land!

Aber: Es gibt Lebensphasen, in denen sind Frauen einem besonderen Gewaltrisiko ausgesetzt. Ich möchte als Vorsitzende von Pro Familia Hamburg darüber sprechen, da sie gesellschaftlich mit einem anderen Bild belegt sind – und damit wird die Gewalt zugleich tabuisiert. Ich zitiere dazu aus dem Landesaktionsplan Opferschutz der Freien und Hansestadt Hamburg (Seite 10): Rede zum Tag gegen Gewalt an Frauen, 25. November 2022 weiterlesen

Sichere Schwangerschaftsabbrüche: Es steht fünf vor zwölf

veröffentlicht im pro familia-Magazin 2/21

Kristina Hänel hat alle Informationen für ungewollt Schwangere von ihrer Website genommen. Sie tat das nicht freiwillig. Sie ist nunmehr rechtskräftig verurteilt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Dennoch hat sie gewonnen: Ihre Petition war 2017 Start einer neuen Bewegung, die den 219a in wenigen Wochen in den Mainstream der Medienberichterstattung rückte – und damit umgehend in die Schaltstellen der Politik, Parlamente und Ministerien, gelangte. Zehntausende haben Hänel dabei unterstützt.

Es war höchste Zeit: Die Uhr für sichere Schwangerschaftsabbrüche steht auf fünfvorzwölf: Die Anzahl an Kliniken, Einrichtungen und Praxen, die Abbrüche durchführen, ist seit 2003 um 40 Prozent auf 1.200 gesunken. Im Medizinstudium kommt der Schwangerschaftsabbruch nur am Rande vor – erst jetzt ist geplant, Leitlinien dafür zu erarbeiten. Sichere Schwangerschaftsabbrüche: Es steht fünf vor zwölf weiterlesen

Der FREITAG: “Der Paragraph 218 muss weg”

Veröffentlicht in DER FREITAG, 20. Mai 2021, Seite 2

Als das Verbot von Schwangerschaftsabbrüchen vor 150 Jahren in das Strafgesetzbuch aufgenommen wurde, saßen die Katholiken mit 60 Abgeordneten einer eigenen Fraktion der Zentrumspartei im Reichstag. Es drohten bis zu fünf Jahren Zuchthaus. Frauen hatten weder aktives noch passives Wahlrecht. Die Nazis verboten dann jegliche „Werbung“ durch Ärzt:innen, womit auch sachliche Information gemeint war, und führten die Todesstrafe ein.

So alt wie der 218 ist der Widerstand dagegen: Stets versuchten sozialistische Parteien sowie Frauenbewegungen, den Unrechtsparagraphen zu kippen. Zu dramatisch seine Auswirkungen: Unzählige Frauen verbluteten bei Kurpfuschern oder in Folge selbst herbeigeführter Aborte, etwa per Kleiderbügel. Oder durch Blutvergiftungen. Noch heute, schätzt die WHO, sterben an die 50.000 Frauen weltweit durch unsachgemäß durchgeführte Abtreibungenm, dem fünfhäufigsten Grund für Müttersterblichkeit. Der FREITAG: “Der Paragraph 218 muss weg” weiterlesen

150 Jahre Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Schafft endlich § 218 ab!”

Veröffentlicht: Hamburger Morgenpost, 15. Mai 2021

Wer in Deutschland eine Schwangerschaft abbricht, kann bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen. Das ist mit dem Tag heute seit 150 Jahren die gültige Gesetzeslage: Der Reichstag hatte am 15. Mai 1871 den entsprechenden §218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Dort steht er bis heute, macht dadurch Schwangerschaftsabbrüche zu Gesetzesbrüchen. Und das ist ein Skandal.

Denn der Kampf gegen das Abtreibungsverbot tobt seit Dekaden: Frauenorganisationen, Politikerinnen und Politiker versuchten immer wieder, den 218 abzuschaffen oder zu reformieren. So brachten 55 Abgeordnete der sozialistischen USPD bereits 1920 einen Antrag in den Reichstag ein – vergebens. Der Kaiser brauchte Soldaten, die Fabrikbesitzer Arbeiter – so einfach war die Rechnung. Und so unmenschlich war sie aus Sicht der betroffenen Frauen. Auch der Einfluss der katholischen Kirche war stark, ihre Deutungshoheit über den Beginn menschlichen Lebens beeinflusste Gesetzgeber und Gerichte. Dass die Kirchenleute damals wie heute völlig willkürlich argumentieren, schien nicht zu stören: Noch bis ins 19. Jahrhundert hinein befand die Kirche die Beseelung des männlichen Fötus bei 40 Tagen, die des weiblichen bei 80 Tagen. Ich wundere mich manchmal, dass fromme Gläubige Geburtstag feiern und nicht den Tag ihrer Zeugung. 150 Jahre Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Schafft endlich § 218 ab!” weiterlesen

Coronavirus: Mehr Schutzräume für Opfer häuslicher Gewalt

veröffentlicht auf Xing.com/Klartext am 20. März 2020

Jetzt soziale Distanz halten, um Ansteckungen zu vermeiden – der Satz sagt sich so einfach, der Appell hört sich so schlüssig an. Aber unerwünschte Nebenfolgen wurden offenbar überhaupt nicht berücksichtigt oder eingeplant.

Wer es noch nicht wusste, hier zwei Tatsachen. Erstens: Schon vor der Coronakrise waren Deutschlands Frauenhäuser überfüllt. Zweitens: Häusliche Gewalt hat nichts mit Wohnverhältnissen, Milieuzugehörigkeit oder Bildungsstand zu tun – sie findet überall statt. Die Coronakrise wird das Problem weiter verschärfen. Coronavirus: Mehr Schutzräume für Opfer häuslicher Gewalt weiterlesen

Vortrag: Frauenrechte sind Menschenrechte – der § 219a und die Folgen

Vortrag beim Festakt anlässlich des 40-jährigen Bestehehens des Medizinischen Zentrums pro familia Bremen

Liebe Anwesende,

zunächst überbringe ich eine Grußbotschaft, die wie folgt lautet: Liebe Pro Familia Bremen, vor ca. 30 Jahren wart Ihr unser großes Vorbild und Ihr habt mir u. a. einen respektvollen, korrekten Umgang mit den betroffenen Frauen beigebracht. Danke für Eure Arbeit! Diese Grußbotschaft stammt von twitter und geschrieben hat sie – Kristina Hänel. Ich möchte mich diesem Dank ausdrücklich anschließen.

Und ich finde es unglaublich toll, dass Ihr Euren Fachtag anlässlich des Jubiläums des Medizinisches Zentrums den Frauenrechten als Menschenrechte gewidmet habt. Denn darum geht es ja beim 219a: Das Recht jeder Frau, über sich und ihren Körper nach umfassenden, frei zugänglichen Informationen selbst entscheiden zu können. Vortrag: Frauenrechte sind Menschenrechte – der § 219a und die Folgen weiterlesen

Die Versorgungssituation von ungewollt Schwangeren in Hamburg – Zeit zum Handeln!

veröffentlicht in pro familia Magazin 4/19

Hamburgs Bevölkerung wächst seit Jahren. Ob diese Entwicklung auch bei der Versorgung ungewollt Schwangerer Berücksichtigung findet, sollten zwei Anfragen herausfinden, die Grüne und Linke an den Senat gestellt haben.

Die Antworten zeigen, dass wichtige Informationen nicht vorliegen, um die Versorgungslage von ungewollt Schwangeren richtig einzuschätzen und für die Zukunft zu planen. Weder sind die gestiegenen Wartezeiten bekannt, die zwischen Beratungen und Abbrüchen liegen, noch werden die Versorgungssituationen in den benachbarten Bundesländern bewertet. Die Versorgungssituation von ungewollt Schwangeren in Hamburg – Zeit zum Handeln! weiterlesen

Medienmagazin “M”: Der Streit um den § 219a StGB ist noch lange nicht zu Ende

veröffentlicht im Medienmagazin “M

Die Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch vom Jahresbeginn hat so gut wie nichts geändert. Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren und solche durchführen, werden weiter kriminalisiert. Abtreibungsgegner machen fortwährend mobil – nicht ohne Grund auch gegen Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten. Treibt eine Schwangere ab, muss sie nach § 218 StGB mit einer bis zu einjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Der Eingriff ist nur straffrei, wenn die Frau an einer Pflichtberatung teilnimmt, den Abbruch mit einem Mindestabstand von drei Tagen vornehmen lässt, er innerhalb der ersten 12. Schwangerschaftswochen stattfindet und Beratung sowie Abbruch von verschiedenen Personen durchgeführt werden. Medienmagazin “M”: Der Streit um den § 219a StGB ist noch lange nicht zu Ende weiterlesen