Veröffentlicht: Hamburger Morgenpost, 15. Mai 2021
Wer in Deutschland eine Schwangerschaft abbricht, kann bis zu drei Jahre ins Gefängnis kommen. Das ist mit dem Tag heute seit 150 Jahren die gültige Gesetzeslage: Der Reichstag hatte am 15. Mai 1871 den entsprechenden §218 ins Strafgesetzbuch aufgenommen. Dort steht er bis heute, macht dadurch Schwangerschaftsabbrüche zu Gesetzesbrüchen. Und das ist ein Skandal.
Denn der Kampf gegen das Abtreibungsverbot tobt seit Dekaden: Frauenorganisationen, Politikerinnen und Politiker versuchten immer wieder, den 218 abzuschaffen oder zu reformieren. So brachten 55 Abgeordnete der sozialistischen USPD bereits 1920 einen Antrag in den Reichstag ein – vergebens. Der Kaiser brauchte Soldaten, die Fabrikbesitzer Arbeiter – so einfach war die Rechnung. Und so unmenschlich war sie aus Sicht der betroffenen Frauen. Auch der Einfluss der katholischen Kirche war stark, ihre Deutungshoheit über den Beginn menschlichen Lebens beeinflusste Gesetzgeber und Gerichte. Dass die Kirchenleute damals wie heute völlig willkürlich argumentieren, schien nicht zu stören: Noch bis ins 19. Jahrhundert hinein befand die Kirche die Beseelung des männlichen Fötus bei 40 Tagen, die des weiblichen bei 80 Tagen. Ich wundere mich manchmal, dass fromme Gläubige Geburtstag feiern und nicht den Tag ihrer Zeugung. 150 Jahre Kriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen: Schafft endlich § 218 ab!” weiterlesen

Vortrag beim Festakt anlässlich des 40-jährigen Bestehehens des
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Zum Stand der Diskussion – Vor der offenen Fachtagung von pro familia Hamburg und des FPZ Hamburg am 8. Mai 2018
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