Die Bewegung gegen den 219a ist eine Erfolgsgeschichte

Collage: keartus (Bilder vom Prozess und Protest November 2017 in Gießen)

Eiken Bruhn stellt in ihrem Beitrag im pro familia Magazin 2/19* fest, dass es beim Thema Schwangerschaftsabbruch zu wenig öffentlichen Druck gegeben habe. Ich sehe das anders.

Die Bewegung gegen den § 219a StGB sucht ihresgleichen. Seit vielen Jahren war die Frauenbewegung nicht mehr so aktiv, so bewegt, so sichtbar. Und so übergreifend einig: Christinnen, Grüne, Sozialdemokratinnen, Sozialistinnen, Linke, Liberale, Autonome, Jüngere, Ältere, einfache Angestellte, Unternehmerinnen, Freiberuflerinnen, Studierende, und auch vereinzelt Christdemokratinnen verlangten von der Bundesregierung die Abschaffung des Informationsverbots für Ärzt*innen, wenn sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten. Expert*innen verschiedener politischer Fachrichtungen unterstützten sie: Voran die Frauenpolitikerinnen, aber zusätzlich Abgeordnete mit den Schwerpunkten Recht und Gesundheit befanden den 219a für frauenfeindlich, antidemokratisch, stellten dessen Verfassungsmäßigkeit in Frage. Auch die Medien spiegelten diesen breiten Protest wieder, wobei es meiner Einschätzung nach die jungen Journalistinnen in den Redaktionen waren, die die Geschichten trieben und Reportagen, Interviews, Porträts und Investigativrecherchen veröffentlichten. Die Aussage von Eiken Bruhn „dass das Thema außerhalb von Fachkrise nur wenige Menschen bewegt“, stimmt daher nicht. Im Gegenteil. Die Bewegung gegen den 219a ist eine Erfolgsgeschichte weiterlesen

Ohlala. Der Name darf genannt werden.

Screenshot Tagesthemen

Zusammenfassende Darstellung des Landgerichtsurteils vom 26. April 2019

Das Landgericht Hamburg hat entschieden. Ich darf den Namen des Mannes nennen, der unzählige Ärztinnen und Ärzte systematisch nach § 219a StGB angezeigt hat. Die Kammer hat in einer Klarheit dargelegt, warum es zulässig ist, Hendricks Namen zu nennen, die mich ehrlich gesagt beeindruckt hat. Alle Nebenschauplätze, die der Anwalt von Hendricks aufgetischt hat, hat sie mit klugen und abwägenden Argumenten verworfen.

Die Klage ist nicht begründet, schreibt sie. Allein das muss Hendricks Anwalt weh tun, auch wenn es eine juristisch sachliche Darstellung sein dürfte. Völlig umsonst war es, dass er das halbe Internet ausgedruckt hat, um zu beweisen, wie sein Mandant durch mich geschädigt worden sei. Sein Persönlichkeitsrecht sei nicht verletzt worden, weil es eine identifizierende Berichterstattung gegeben habe, schreibt die Kammer weiter. Daher habe er keinen Unterlassungsanspruch. Ein Eingriff in das Anonymitätsinteresse könne zur wahrheitsgemäßen Aufklärung gerechtfertigt sein. Die Grenzen sieht sie bei den Rechten Dritter und bezieht sich auf die Meinungs- und Medienfreiheit, die grundgesetzlich garantiert ist. Das Persönlichkeitsrecht gewähre nicht immer ein Herrschaftsrecht über bestimmte Informationen. Auch deswegen finde ich dieses Urteil spannend und wegweisend. Denn es ist immer wieder ein neues Ausbalancieren, wenn Grundrechte gegeneinander stehen. Und meiner Meinung war es nicht von vornherein klar, wie das Gericht entscheidet, auch wenn ich mich im Recht fühlte. Ohlala. Der Name darf genannt werden. weiterlesen

§ 219a: Informations- und Berufsrechte sollten kein Spielball der Politik sein

Zum Stand der Diskussion – Vor der offenen Fachtagung von pro familia Hamburg und des FPZ Hamburg am 8. Mai 2018

Der § 219a StGB war bis vor wenigen Monaten nur in Fachkreisen bekannt. Und zwei Männern, die seit Jahren akribisch das Internet durchforsten, um jene Medizinerinnen und Mediziner anzuzeigen, die auf ihrer Website darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten.¹ Gleiches galt für die Folgen dieses Strafrechtspragraphen – für ungewollt Schwangere und für Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen. Vor allem Jüngere waren sich gar nicht mehr bewusst, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht straffrei sind. Die Generation, die in den 1980er Jahren zur Welt gekommen ist, hatte Pflichtberatungen und die 12-Wochen-Grenze offenbar so verinnerlicht, dass es kein Bewusstsein mehr dafür gab, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe stehen. Umso größer die kollektive Empörung, als bekannt wurde, dass (nicht nur) eine Ärztin zu 6.000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil sie gegen den § 219a StGB verstoßen hatte. § 219a: Informations- und Berufsrechte sollten kein Spielball der Politik sein weiterlesen

Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe

veröffentlicht in “Z” unter dem Titel: “Zur Diskussion in der Linken um Prostitution”


Niemand käme auf die Idee, die Ehe zu verbieten oder Maßnahmen zu ergreifen, sie einzudämmen. Sie ist grundgesetzlich geschützt und wird auch weltweit in Rechtsordnungen geregelt: In der Europäischen Charta der Grundrechte ist zum Beispiel das „Recht, eine Ehe einzugehen“, festgeschrieben. Sogleich gilt der Schutz der Eheschließungsfreiheit, wie auch die frei gestaltbare Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe. Im Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte steht, dass beide Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten während der Ehe haben.[2]. Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe weiterlesen

Sexuelle Bildung und ein Recht auf Informationen für alle

pro familia Hamburg hat 16 Sprachmittlerinnen mit einer selbst konzipierten Veranstaltungsreihe fortgebildet. Ein bislang einzigartiges Projekt, das Erfolg hat.

Ein Bericht von Kersten Artus, Vorsitzende pro familia Hamburg


“Da unten” kann vieles bedeuten. Bei pro familia Hamburg wissen die Berater*innen und Sexualpädagog*innen allerdings meistens, was damit gemeint ist. Sie machen in ihren Beratungen und Veranstaltungen oft die Erfahrung, dass viele Menschen über bestimmte Körperregionen nicht sprechen können oder wollen, geschweige denn innere und äußere Geschlechtsorgane benennen oder zuordnen zu können. Eben die “da unten”.

Oft ist Scham ein Grund, Dinge nicht aussprechen zu können, um die es bei pro familia geht. Es kommt vor, dass Ratsuchende Begriffe gar nicht erst kennen. Nicht nur inhaltliche Begriffe sind bei Zeiten unbekannt; auch jene, die sich um das Angebot von pro familia Hamburg drehen. In manchen Sprachen gibt es den Begriff “Beratung” nicht. Es muss also erklärt werden, dass man sich da gegenübersitzt und nicht etwa einer Anweisung folgen muss. In vielen Teilen auf der Welt ist es nicht üblich, bei Problemen fremde Menschen aufzusuchen – dafür gibt es die Familie. Sexuelle Bildung und ein Recht auf Informationen für alle weiterlesen

Warum der § 219a StGB weg muss

Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zum eigenen Vermögensvorteil. Es ist ein Paragraph, der seit 1933 im deutschen Gesetz herumgeistert und heute – zum Glück – fast niemanden mehr interessiert. Fast. Menschen, die Frauen und Ärzt*innen verbieten wollen, Schwangerschaften abzubrechen, benutzen den 291a, um zu hetzen. Wie auch gegen die Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin. Warum der § 219a StGB weg muss weiterlesen

Sexuelle und reproduktive Gesundheit für schwangere geflüchtete Frauen

Das Modellprojekt Fachdialognetz hat Mitte Juli 2017 seine Arbeit aufgenommen. Ein Bericht vom Hamburger Standort

Der Text wurde hier veröffentlicht

Seit 1. Mai arbeitet Kerstin Erl-Hegel für pro familia Hamburg. Davor war die 54-jährige Sozialarbeiterin im Jugendamt tätig, leitete 14 Jahre lang die Elternschule am Grindel. Über zwei Jahre wird sie ein Fachdialognetz entwickeln, das Fachleuten und ehrenamtlich Engagierten helfen soll, schwangere geflüchtete Frauen besser zu unterstützen. Sie baut zusammen mit sieben weiteren Fachkoordinator*innen – die an anderen pro-familia- Standorten bundesweit tätig sind – eine Datenbank auf, die Expertinnen und Experten sowie lokale Beratungsangebote und Einrichtungen mit ihren Kompetenzen listen wird.

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