Belegt: Verbote vom Prostitution schaden den Frauen.

rote-ketteSeit 1. Februar 2012 ist der öffentliche Geschäftsabschluss zwischen Freiern und Prostituierten in Hamburg-St. Georg verboten. Eine so genannte Kontaktverbotsverordnung belegt den Deal für sexuelle Dienstleistungen mit Bußgeldern, Platzverweisen, Gewahrsamnahmen.

Die Ziele waren, Prostitution im Sperrgebiet einzudämmen und nicht mehr nur die Frauen, sondern auch die Männer zu belangen. Eine erste Bilanz ist ernüchternd: Prostitution findet weiterhin statt, hohe Bußgelder wurden vor allem gegen Frauen verhängt, die soziale Lage der Prostituierten hat sich weiter verschärft. Belegt: Verbote vom Prostitution schaden den Frauen. weiterlesen