veröffentlicht in “Z” unter dem Titel: “Zur Diskussion in der Linken um Prostitution”
Niemand käme auf die Idee, die Ehe zu verbieten oder Maßnahmen zu ergreifen, sie einzudämmen. Sie ist grundgesetzlich geschützt und wird auch weltweit in Rechtsordnungen geregelt: In der Europäischen Charta der Grundrechte ist zum Beispiel das „Recht, eine Ehe einzugehen“, festgeschrieben. Sogleich gilt der Schutz der Eheschließungsfreiheit, wie auch die frei gestaltbare Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe. Im Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte steht, dass beide Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten während der Ehe haben.[2]. Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe weiterlesen