Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zum eigenen Vermögensvorteil. Es ist ein Paragraph, der seit 1933 im deutschen Gesetz herumgeistert und heute – zum Glück – fast niemanden mehr interessiert. Fast. Menschen, die Frauen und Ärzt*innen verbieten wollen, Schwangerschaften abzubrechen, benutzen den 291a, um zu hetzen. Wie auch gegen die Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin. Warum der § 219a StGB weg muss weiterlesen