Belegt: Verbote vom Prostitution schaden den Frauen.

rote-ketteSeit 1. Februar 2012 ist der öffentliche Geschäftsabschluss zwischen Freiern und Prostituierten in Hamburg-St. Georg verboten. Eine so genannte Kontaktverbotsverordnung belegt den Deal für sexuelle Dienstleistungen mit Bußgeldern, Platzverweisen, Gewahrsamnahmen.

Die Ziele waren, Prostitution im Sperrgebiet einzudämmen und nicht mehr nur die Frauen, sondern auch die Männer zu belangen. Eine erste Bilanz ist ernüchternd: Prostitution findet weiterhin statt, hohe Bußgelder wurden vor allem gegen Frauen verhängt, die soziale Lage der Prostituierten hat sich weiter verschärft. Dennoch denkt der Senat nicht daran, die Verordnung wieder aufzuheben. Im Gegenteil:  Sie wird weiterhin als “maßvolle und anhaltende Reduzierung der Straßenprostitution in St. Georg als geeignet angesehen”, heißt es in einer Bürgerschaftsdrucksache. Im Sozialausschuss, der am 7. Januar 2014 über das Papier diskutierte, fand die Verordnung fraktionsübergreifende Kritik.

Prostitution ist in der Bundesrepublik Deutschland zwar legal, aber seit über 30 Jahren in St. Georg verboten. Der Stadtteil hinter dem Hauptbahnhof ist nämlich ein Sperrgebiet. Daher werden Straßenprostituierte seit jeher von der Polizei gejagt und mit Bußgeldern belegt. Mit der Kontaktverbotsverordnung wurde nun ein weiterer Kriminalisierungstatbestand geschaffen. Und nicht nur das: Es wurden Delikte erst dadurch hervorgerufen, in dem Beamtinnen in Zivil auf Streife gingen: Auch sie wurden dann von potenziellen Freiern angesprochen.

Wir haben uns stets gegen diese Verordnung ausgesprochen – und zudem auch die Abschaffung des Sperrgebiets gefordert. Dass wir mit unserer Kritik Recht behalten haben, zeigen Anzahl und Höhe der Bußgelder gegen Prostituierte, die signifikant höher sind die der Freier.

In 2012 wurden 188 Bußgelder gegen Prostituierte verhängt. 124 mussten bis zu 200 Euro zahlen, 50 Prostituierte zahlten bis zu 400 Euro, 14 Frauen sogar bis zu 800 Euro. Viele sexuelle Dienstleistungen sind nötig, um so ein Bußgeld wieder rauszuholen? Eine Menge! 167 Bußgelder wurden hingegen gegen Freier verhängt. 161 Bußgeldhöhen lagen bei bis zu 200 Euro, nur fünf bei bis zu 400 Euro, nur ein Bußgeld umfasste eine Höhe bis zu 800 Euro.

Das gleiche Bild zeigt sich bei den Platzverweisen, hier sind die Zahlen noch drastischer. Im Januar 2013 gab es 394 Platzverweise gegen Prostituierte und nur 49 gegen Freier – und das auch nur mit massivem Aufgebot an zusätzlichem polizeilichen Personal.

Das Ziel des Kontaktverbots, vor allem die Freier zu treffen und ihnen die Lust an der Straßenprostitution zu nehmen, griff ins Leere. Nur mit erheblichem Personalaufwand konnten überhaupt Verstöße geahndet werden. Die Verordnung hat Prostituierte zudem verstärkt kriminalisiert und ihre soziale Situation verschlechtert Beratungsstellen berichten über Einkommenseinbußen durch Preisabfall und Bußgeldern. Verhaltensänderungen bei Freiern können nicht belegt werden. Eine Verringerung der Prostitution hat es auch nicht gegeben.

Dass der Senat an seiner Verordnung festhält, ist offenbar nur dem Vollzugsbedürfnis der Polizei geschuldet. Denn nicht die Dauer des Kontaktverbots ist der Grund, warum es keine belastbaren Zahlen gibt, sondern das erwünschte Ziel hat sich mit dem Verbot nicht erreichen lassen. Daher kann es nur die Konsequenz geben: Die Verordnung muss zurückgenommen, Straßensozialarbeit und Ausstiegshilfen muss ausgebaut werden.

Der Ausschuss hat sich gestern darauf verständigt, sich im Rahmen einer Selbstbefassung mit der Prostitution in St. Georg weiter zu befassen. Und der Senat will bis Mitte 2014 die Auswirkungen der Verordnung weiter verfolgen und dann erst über Alternativen nachdenken.

Das hätte schon längst gesehen können, denn die Ergebnisse liegen schließlich seit Juli 2013 vor.

 

2 Gedanken zu „Belegt: Verbote vom Prostitution schaden den Frauen.“

  1. Hi Kersten, der Senat ist an der Einnahmequelle interessiert!!
    Die Kasse auffüllen!

    Absolutes frauenfeindliches Bild im Senat!
    (Vielleicht sitzen da ja auch ein paar Kunden, die sich nicht outen. gacker, gacker)

    Die Polizei folgt doch nur den Anordnungen des Senats. Könnte andernfalls wirkliche Kriminalität verfolgen und evtl. aufdecken.

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