Medienmagazin “M”: Der Streit um den § 219a StGB ist noch lange nicht zu Ende

veröffentlicht im Medienmagazin “M

Die Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch vom Jahresbeginn hat so gut wie nichts geändert. Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren und solche durchführen, werden weiter kriminalisiert. Abtreibungsgegner machen fortwährend mobil – nicht ohne Grund auch gegen Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten.

Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten. Treibt eine Schwangere ab, muss sie nach § 218 StGB mit einer bis zu einjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Der Eingriff ist nur straffrei, wenn die Frau an einer Pflichtberatung teilnimmt, den Abbruch mit einem Mindestabstand von drei Tagen vornehmen lässt, er innerhalb der ersten 12. Schwangerschaftswochen stattfindet und Beratung sowie Abbruch von verschiedenen Personen durchgeführt werden.

Wie restriktiv dieses Abtreibungsverbot ist, hatte die bundesdeutsche Gesellschaft weitgehend vergessen. Auch in Redaktionen war es lange kein Thema mehr. Das änderte sich mit der Petition der Gießener Ärztin Kristina Hänel. Über 160.000 Menschen hatten 2017 ihre Forderung unterzeichnet, dass sie straffrei darüber informieren kann, dass und in welcher Form sie Schwangerschaftsabbrüche durchführt. Denn selbst Information ist ihr als Ärztin ebenfalls untersagt – geregelt in § 219a StGB. Mit dem massenhaften Zuspruch für Hänel hatte vorher niemand gerechnet; damit rutschte das Thema aus der frauengesundheitspolitischen Nische an die Öffentlichkeit.

Versorgungsnotstand aufgedeckt

Es folgten Prozessberichterstattungen, Interviews, Reportagen. Und größere Reports, die aufdeckten, dass es mittlerweile einen Versorgungsnotstand an Ärztinnen und Ärzten gibt, die Abbrüche durchführen und dass Abtreibungen selbst in der medizinischen Ausbildung so gut wie nicht vorkommen. Das war bis dahin auch der Politik nicht bekannt. Dabei handelt es sich um einen der gynäkologischen Eingriffe, die praktisch am häufigsten durchgeführt werden. Vorwiegend waren es Journalistinnen, die dazu recherchierten und darüber berichteten.

Manch Abtreibungsgegner musste feststellen, dass sich nach Jahren ungehinderten Agitierens ein Wandel vollzogen hatte: Lebensschützer-Demonstrationen oder Gehsteigbelästigungen vor „pro familia“-Adressen sehen sich nun einer breiten Ablehnung und öffentlichen Protesten gegenüber. Der jährlich am 21. September in Berlin stattfindende „Marsch für das Leben“ wird in diesem Jahr auf beträchtlichen Widerstand treffen. Etliche Bündnisse mobilisieren nun zusätzlich zum 28. September, dem „Internationalen Safe Abortion Day“, der bis vor einem Jahr noch weitgehend unbekannt gewesen war: In 30 Städten wird es dieses Jahr Aktionen geben – die Lokalredaktionen sind informiert.

Doch journalistische Arbeit zu diesem Thema findet nicht ungehindert statt: Angriffe auf Medien und Journalistinnen waren und sind Alltag. So auch gegen die Chefredakteurin des Magazins Chrismon Ursula Ott. Nachdem das Blatt ein Porträt über Kristina Hänel veröffentlicht hatte, erfuhr sie heftige persönliche Attacken. Gegen das Online-Portal Buzzfeed wurde eine Unterlassungsaufforderung des Abtreibungsgegners Yannic Hendricks erhoben. Das Portal hatte darüber berichtet, dass ich dessen Namen in der Öffentlichkeit genannt und deshalb ebenfalls eine Unterlassungsklage am Hals hatte. Hendricks ist einer der beiden Männer, die systematisch Websites von Ärztinnen und Ärzte danach durchforsten, ob sie über Schwangerschaftsabbrüche informieren – und dann Anzeige erstatten. Der andere, Klaus Günther Annen, betreibt außerdem einen Internetpranger für Mediziner und setzt Schwangerschaftsabbrüche mit der widerlichen Wortschöpfung „Babycaust“ in Vergleich mit dem Holocaust.

Wir alle haben übrigens unsere Prozesse, die vor den Pressekammern in Hamburg und Düsseldorf stattfanden, rechtskräftig gewonnen. Doch aktuell steht die Bremer Journalistin Dr. Gaby Mayr vor Gericht. Sie hatte in den letzten Monaten Beiträge in taz und Deutschlandfunk veröffentlicht, unter anderem interviewte sie Hendricks. Ihr werden nun von Dr. Thomas Fischer, Ex-BGH-Richter und Spiegel-Online-Kolumnist, Verleumdung und Lüge vorgeworfen. In seinen Textattacken versucht er, Mayr beruflich zu deklassieren. Zuvor hatte er bereits Medizinerin Kristina Hänel angegriffen und ihre fachliche Eignung, Abbrüche durchführen zu können, in Frage gestellt.

Gesellschaft und die Medien sind aufgewacht

Die Gesellschaft wie auch die Medien sind jedoch aufgewacht aus dem Dämmerschlaf und dem Glauben, dass Frauenrechte in Deutschland weitgehend verwirklicht seien. Die Proteste gegen Informationsverbote und strafbewehrte Schwangerschaftsabbrüche ebben nicht ab. Das deutsche Strafrecht muss sich politisch wie auch juristisch einer Zäsur unterziehen. Die Reform des § 219a im Februar 2019 war unzureichend, weil nichts in seiner restriktiven Wirkungsmacht verloren gegangen ist.

Auch am § 218 wird weiter gerüttelt. Internationale Entwicklungen könnten das unterstützen: Neuseeland und Irland haben mit der Entkriminalisierung von Abtreibungen einen Wandel durchgeführt, der ebenfalls gesellschaftliches Fundament hat. Ob sich aber in Deutschland das Bundesverfassungsgericht revidiert, das 1975 eine staatliche Schutzpflicht gegenüber einem Fötus festgestellt und ihm ein selbstständiges Rechtsgut zugestanden hatte, müssen die nächsten Monate, vielleicht auch Jahre zeigen. Denn Kräfte, die die Abtreibungsgegner stärken, sitzen auch im Bundestag, bekanntlich selbst auf der Regierungsbank. Aber spätestens dann, wenn Kristina Hänel auf ihrem Weg durch die Instanzen in Karlsruhe angelangt sein wird, müssen sich die Richter*innen dort mit der Frage auseinandersetzen, ob eine Medizinerin über ärztlichen Aufgaben und Tätigkeiten fachlich so informieren kann, wie es das Patientenrecht verlangt. Ob in diesem Zusammenhang auch der § 218 überhaupt kippen könnte, hängt davon ab, ob es den Frauen in diesem Land gelingt, ihr Recht auf körperliche Selbstbestimmung mehrheitsfähig zu machen.

Sollte allerdings die Große Koalition vorzeitig enden, bestünde die Möglichkeit, dass zumindest der § 219a in naher Zukunft gestrichen wird. Denn in der SPD gärt es, seit Andrea Nahles – die auch Mitglied im Zentralrat der Katholiken ist – im März 2018, zwei Tage vor Unterzeichnung des Koalitionsvertrages, den eindeutigen Gesetzesentwurf der SPD-Fraktion zur Abschaffung des 219a zurückgezogen hatte. Sollte die Groko also das Jahr 2020 nicht mehr erleben, dann der Paragraph 219a womöglich auch nicht.


Anmerkungen:

  • In der ersten Fassung stand “Medienmagazin Chrismon”, das ist nicht zutreffend. Es muss “Magazin Chrismon” heißen. Ich bitte um Entschuldigung. K. Artus, 12.9.19
  • In der ersten Fassung statt außerdem, dass Schwangere nach § 218a StGB mit einer bis zu dreijährigen Gesfängnisstrafe rechnen müssen. Das ist nicht zutreffend. Nach 218 müssen sie mit einer bis zu einjährigen Gefängnisstrafe rechnen. K. Artus, 19.9.19

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