Über 300.000 Menschen wurden von den Nationalsozialisten systematisch ermordet, weil bei ihnen eine körperliche oder geistige/psychische Einschränkung diagnostiziert worden war. Zuvor erlitten sie körperliche Eingriffe, durch die sie sich nicht mehr fortpflanzen oder sexuelle Lust empfinden konnten: Sterilisationen, Kastrationen, Abtreibungen. Zur Legitimation dieser Verbrechen waren Gesetze wie etwa zur „Verhütung erbkranken Nachwuchses“ eingeführt worden. Amtlich eingesetzte Pfleger oder Vormünder waren zustimmungspflichtig.
Einer war der Bremer Notar und Anwalt Dr. Arend Tellmann, der als Pfleger für den jungen Arbeiter Johann Meyer aus Oberneuland zuständig war, der unter Schizophrenie gelitten haben soll. Das Erbgesundheitsgericht Bremen hatte am 4. Juni 1935 seine „Unfruchtbarmachung“ angeordnet. Im August 1942 wurde er in die osthessische Tötungsanstalt Hadamar gebracht. Vier Monate später war er tot. Die Akte Tellmann weiterlesen