Das Gerichtsverfahren am 29. August gegen die Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus, die beschuldigt werden, gegen § 219a StGB verstoßen zu haben, weil sie auf ihrer Praxis-Website darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hatte einen unerwarteten Ausgang: Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.
Als Prozessbeobachterin und Sachverständige kann ich nur bestätigen: Staatsanwaltschaft und Richter haben sich keine Sekunde bemüht, inhaltlich auf die Argumente der Verteidigung einzugehen. Es hätte sich meiner Meinung nach für das Amtsgericht Kassel gelohnt und wäre für die Rechtsprechung – egal wie sie am Ende ausgegangen wäre, wichtig gewesen. So aber müssen sich Staatsanwaltschaft und Richter mit dem Vorwurf konfrontieren lassen, sie würden es an Rechtsstaatlichkeit vermissen lassen, wie Nora Szász das feststellte. Nun wird von Amts wegen ein neuer Termin bestimmt. Es kann auch sein, dass das Verfahren ganz neu aufgerollt wird. § 219a StGB: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess weiterlesen
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zum eigenen Vermögensvorteil. Es ist ein Paragraph, der seit 1933 im deutschen Gesetz herumgeistert und heute – zum Glück – fast niemanden mehr interessiert. Fast. Menschen, die Frauen und Ärzt*innen verbieten wollen, Schwangerschaften abzubrechen, benutzen den 291a, um zu hetzen. Wie auch gegen die Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin. 
Es war heiß, an diesem Spätsommertag 2014. Auf der Langen Reihe – der Schlagader des Hamburger Stadtteils St. Georg – fuhren die Autos dicht an dicht. Fußgänger drängelten sich an den Stühlen und Tischen des Cafés vorbei, das auf dem schmalen Fußweg seine Gäste platzierte. Ich hatte mich dort mit Lutz und Jörg von der Aids-Hilfe verabredet. Wir aßen Kuchen. Es war eng, gemütlich, laut. Die beiden hatten einen Plan: Sie wollten mich für die neue
Erschienen in der
Die Zeitung
Drogen- und Alkoholabhängigen schneller, effektiver und nachhaltiger helfen. Am 20. April findet die Fachtagung „Gender –Trauma –Sucht“ in der Hamburger Handwerkskammer statt. Eingeladen hat der Suchthilfeträger Frauenperspektiven e.V.. 150 Expertinnen und Experten aus der Sucht- und Drogenhilfe, aus der Opferschutzhilfe, Krankenhäusern und Beratungseinrichtungen nehmen teil.