veröffentlicht im Medienmagazin “M
Die Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch vom Jahresbeginn hat so gut wie nichts geändert. Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren und solche durchführen, werden weiter kriminalisiert. Abtreibungsgegner machen fortwährend mobil – nicht ohne Grund auch gegen Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten. Treibt eine Schwangere ab, muss sie nach § 218 StGB mit einer bis zu einjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Der Eingriff ist nur straffrei, wenn die Frau an einer Pflichtberatung teilnimmt, den Abbruch mit einem Mindestabstand von drei Tagen vornehmen lässt, er innerhalb der ersten 12. Schwangerschaftswochen stattfindet und Beratung sowie Abbruch von verschiedenen Personen durchgeführt werden. Medienmagazin “M”: Der Streit um den § 219a StGB ist noch lange nicht zu Ende weiterlesen

Als die Sozialpolitikerin Magda Langhans im Parlament über die Razzien sprach, mit denen die Ausbreitung von Geschlechtskrankheiten verhindert werden sollten, stellte dies eine ungeheure Provokation dar. Denn die Abgeordnete skandalisierte, dass die Zwangsuntersuchungen nur an Frauen durchgeführt wurden. Drei- bis viermal, so prangerte Langhans in ihrer leidenschaftlichen und zugleich gestrengen Art an, würden Frauen zur Untersuchung müssen, die Männer hingegen unbehelligt bleiben. Magda Langhans war Abgeordnete der KPD in der Hamburgischen Bürgerschaft und hielt diese Rede 1946.
DIE LINKE ist das dritte Mal seit 2008 in der Bürgerschaft vertreten. Sie stellt nunmehr elf Abgeordnete. Das Wahlergebnis in Höhe von 8,6 Prozent ist erfreulich, wenn auch in Anbetracht der erneut gesunkenen Wahlbeteiligung ernüchternd. (2004: 68,7 Prozent, 2008: 63,45 Prozent 2011: 57,3 Prozent 2015: 56,9 Prozent.
Die Polizei verweigerte GewerkschafterInnen am Tag der Arbeit, den 1. Mai, den Zutritt zum Hamburger Gewerkschaftshaus. Tausende von Menschen demonstrierten zuvor auf der Straße zum Besenbinderhof.