veröffentlicht im Medienmagazin “M
Die Reform des Paragraphen 219a Strafgesetzbuch vom Jahresbeginn hat so gut wie nichts geändert. Ärztinnen und Ärzte, die über Schwangerschaftsabbrüche informieren und solche durchführen, werden weiter kriminalisiert. Abtreibungsgegner machen fortwährend mobil – nicht ohne Grund auch gegen Redaktionen, Journalistinnen und Journalisten.
Schwangerschaftsabbrüche sind in Deutschland verboten. Treibt eine Schwangere ab, muss sie nach § 218 StGB mit einer bis zu einjährigen Gefängnisstrafe rechnen. Der Eingriff ist nur straffrei, wenn die Frau an einer Pflichtberatung teilnimmt, den Abbruch mit einem Mindestabstand von drei Tagen vornehmen lässt, er innerhalb der ersten 12. Schwangerschaftswochen stattfindet und Beratung sowie Abbruch von verschiedenen Personen durchgeführt werden. Medienmagazin “M”: Der Streit um den § 219a StGB ist noch lange nicht zu Ende weiterlesen