Johanna

Johanna und Rudi auf meiner Gartenschaukel im Mai 2017

Vor ganz genau zwei Jahren haben mich Rudi und Johanna im Garten sucht. Ende Mai 2017. Es war schön warm und ich hatte die beiden von der S-Bahn abgeholt. Johanna fand es ein wenig verrückt, dass ich diesen Garten hatte, aber sie pflegte auf ihren kleinen Balkon auch immer ein paar Pflanzen und erfreute sich an ihnen, wenn sie an ihrem Schreibtisch saß. Ihr Bett stand genau gegenüber der Balkontür an der Wand, sodass sie gleich beim Aufwachen darauf schauen konnte.

Johanna lebt nicht mehr. Sie starb letzte Woche mit 83 Jahren. Als ich es erfuhr, musste ich in den Himmel schauen, vermutete sie instinktiv dort, und sagte zu ihr: “Warum hast Du mir nicht Bescheid gesagt, wie schlecht es Dir ging? Warum haben wir uns nicht noch einmal getroffen? Johanna weiterlesen

Ohlala. Der Name darf genannt werden.

Screenshot Tagesthemen

Zusammenfassende Darstellung des Landgerichtsurteils vom 26. April 2019

Das Landgericht Hamburg hat entschieden. Ich darf den Namen des Mannes nennen, der unzählige Ärztinnen und Ärzte systematisch nach § 219a StGB angezeigt hat. Die Kammer hat in einer Klarheit dargelegt, warum es zulässig ist, Hendricks Namen zu nennen, die mich ehrlich gesagt beeindruckt hat. Alle Nebenschauplätze, die der Anwalt von Hendricks aufgetischt hat, hat sie mit klugen und abwägenden Argumenten verworfen.

Die Klage ist nicht begründet, schreibt sie. Allein das muss Hendricks Anwalt weh tun, auch wenn es eine juristisch sachliche Darstellung sein dürfte. Völlig umsonst war es, dass er das halbe Internet ausgedruckt hat, um zu beweisen, wie sein Mandant durch mich geschädigt worden sei. Sein Persönlichkeitsrecht sei nicht verletzt worden, weil es eine identifizierende Berichterstattung gegeben habe, schreibt die Kammer weiter. Daher habe er keinen Unterlassungsanspruch. Ein Eingriff in das Anonymitätsinteresse könne zur wahrheitsgemäßen Aufklärung gerechtfertigt sein. Die Grenzen sieht sie bei den Rechten Dritter und bezieht sich auf die Meinungs- und Medienfreiheit, die grundgesetzlich garantiert ist. Das Persönlichkeitsrecht gewähre nicht immer ein Herrschaftsrecht über bestimmte Informationen. Auch deswegen finde ich dieses Urteil spannend und wegweisend. Denn es ist immer wieder ein neues Ausbalancieren, wenn Grundrechte gegeneinander stehen. Und meiner Meinung war es nicht von vornherein klar, wie das Gericht entscheidet, auch wenn ich mich im Recht fühlte. Ohlala. Der Name darf genannt werden. weiterlesen

Unsere Reise nach Südafrika

Ich wollte immer dahin. In die Heimat Nelson Mandelas. In das Land, das die Apartheid überwunden hat, in dem sich die Menschen von einem rassistischem Regime befreiten. Doch bis vor wenigen Jahren mochte ich keine Fernreisen. Allein die Vorstellung, stundenlang in einem Flieger zu sitzen, bremste jede Lust, weit weg zu fahren. Das änderte sich vor ein paar Jahren. Ich fuhr zunächst mit der Bürgerschaft nach China und Weißrussland und 2015 mit Plan International nach Bolivien. Dann mit Holger nach Kuba, letztes Jahr waren wir Vietnam/Kambodscha. Und nun war es uns beiden ein großes Anliegen, endlich auch Südafrika zu bereisen. Unsere Reise nach Südafrika weiterlesen

Das Patriarchat ist 8000 Jahre alt. Das reicht.

Rede zum 8. März 2019 auf dem Hamburger Rathausmarkt

Weltweit gehen heute Menschen auf die Straße, um gegen die Unterdrückung von Frauen und Mädchen zu protestieren. Der Kampf um gleiche Rechte ist immer ein internationaler Kampf und macht vor keiner Grenze halt. Und wenn wir heute hier in Hamburg demonstrieren, dann sind wir auch in Gedanken an unsere Schwestern überall auf der Welt. Denn es sind überall die gleichen diskriminierenden Herrschaftsstrukturen, die Frauen weniger Rechte zugestehen. Die sie bewusst klein und niedrig halten. Oftmals mit Gewalt. Das Patriarchat ist 8000 Jahre alt. Das reicht. weiterlesen

Lieber tot als getrennt #keinemehr

Aktion der Autonomen Frauenhäuser vor dem Hamburger Rathaus

veröffentlicht in disput, Januar 2019

In der Bundesrepublik fehlen Tausende Plätze in Frauenhäusern – ein mitunter tödlicher Mangel, wie Studien belegen

Eine diamantene Hochzeit ist ein Grund zum Feiern: 60 Jahre Ehe – das erreichen nur 0,1 Prozent aller Paare. Wer so lange zusammen lebt, hat es offenbar geschafft, ein Leben gemeinsam zu gestalten. Welches die Geheimnisse einer glücklichen Ehe sind, fragen sich dennoch viele: Wie schafft man das bloß?

Eine 56-Jährige Kölnerin stellt sich derzeit wahrscheinlich eine ganz andere Frage: Warum hatten sich meine Eltern nicht schon längst getrennt? Denn dann würde ihre Mutter noch leben. Laut Mordanklage wollte die 88-jährige ihren ein Jahr älteren Mann nach fast 60 Jahren wegen eines anderen verlassen. Da brachte er sie um. Die Tatwerkzeuge: Hammer und Küchenmesser. Sie verblutete. Der Fall ist keine Einzeltat und schon gar keine Ausnahme. Er ist vielmehr – trotz des hohen Alters von Opfer und Täter – typisch. Lieber tot als getrennt #keinemehr weiterlesen

Der Paragraf 219a heißt Stigma und Tabu

©keartus

veröffentlicht in: Neues Deutschland, 25. Januar 2019, Seite 4

Da der Paragraf 219a Strafgesetzbuch Informationen für ungewollt Schwangere gesetzlich verhindert und auch das neue Regierungspapier wenig ändert, wächst die Wut.

In Berlin, Dresden, Hamburg, Frankfurt/M., München und vielen anderen Städten protestieren menschen diesen Samstag gegen den Paragrafen 219a Strafgesetzbuch.

Dieser verbietet Ärzten, auf ihren Internetseiten darzustellen, ob Schwangerschaftsabbrüche zu ihrem Leistungsspektrum gehören. So werden ungewollt Schwangere darin behindert, sich Informationen zu beschaffen – etwa darüber, welcher Arzt Abbrüche vornimmt und nach welcher Methode. Über 150.000 Menschen hatten 2017 einen Aufruf der Ärztin Kristina Hänel unterzeichnet, mit der sie uneingeschränkte Informationsrechte forderte – die Petition ist nun erneut online.

Hänel war damals von einem Abtreibungsgegner angezeigt worden, weil sie solche Auskünfte im Netz bereit gestellt hatte. Die Gießener war folglich zu 6.000 Euro Strafe verurteilt worden. Die zweite Instanz bestätigte die Entscheidung. In der Urteilsbegründung hieß es aber auch: Der Gesetzgeber sei bei einer Neuregelung zuständig und nicht das Gericht. Der Paragraf 219a heißt Stigma und Tabu weiterlesen

Schöne Weihnachten?

Meine Schwester und ich in den 1960er Jahre an Heiligabend

Als ich dieser Tage einer Gruppe von Menschen, mit denen ich zusammen arbeite, eine Mail schrieb, ergänzte ich die Grußfloskel am Ende mit „Schöne Weihnachten und einen Guten Rutsch“. Einen Tag später erhielt ich zur Antwort von einer der Addressierten, sie wäre ja sakulär ausgerichtet und wünsche vielmehr ein ruhiges Jahresende. Schöne Weihnachten? weiterlesen

Letzte-Hilfe-Kurs: Sich mit der eigenen Endlichkeit auseinandersetzen

Sterbendes Blatt am 8. November

Als ich das erste Mal von „Letzte-Hilfe-Kursen“ las, dachte ich an einen Scherz. Tatsächlich stoßen sie auf großes Interesse. Auch mir gelang es nicht sofort, einen Kurs zu belegen. Ausgebucht – hieß es. Nun war es mir doch gelungen, einen Platz zu bekommen. Vier Stunden lang – also so lang wie ein normaler Erste-Hilfe-Kurs – sollte er dauern. Ich überlegte, was auf mich zukommen würde. Mein Ziel war, Informationen über das Sterben zu erhalten. Ich suchte Antworten auf diese Fragen: Wie verhalten sich Sterbende? Woran erkennt man, dass jemand stirbt? Wie kann ich helfen? Wie kann ich eigene Ängste oder auch Ekel überwunden? Wie erkenne ich, dass jemand tot ist? Letzte-Hilfe-Kurs: Sich mit der eigenen Endlichkeit auseinandersetzen weiterlesen

Angeklagt

Mit den Frauen auf diesem Foto – Natascha Nicklaus, Nora Szász und Eva Waldschütz – habe ich unter anderem eines gemein: Wir wurden von fanatischen Abtreibungsgegnern angezeigt, weil wir uns für das Recht von Frauen einsetzen, bei ungewollter Schwangerschaft über den eigenen Körper selbst entscheiden zu können. Ich bin keine Ärztin, ich nehme keine Schwangerschaftsabbrüche vor. Aber ich habe den Namen des Mannes, dessen Hobby es ist, Ärzt*innen anzuzeigen, die Abbrüche vornehmen, in der Öffentlichkeit genannt. Angeklagt weiterlesen

§ 219a StGB: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess

Das Gerichtsverfahren am 29. August gegen die Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus, die beschuldigt werden, gegen § 219a StGB verstoßen zu haben, weil sie auf ihrer Praxis-Website darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hatte einen unerwarteten Ausgang: Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.

Als Prozessbeobachterin und Sachverständige kann ich nur bestätigen: Staatsanwaltschaft und Richter haben sich keine Sekunde bemüht, inhaltlich auf die Argumente der Verteidigung einzugehen. Es hätte sich meiner Meinung nach für das Amtsgericht Kassel gelohnt und wäre für die Rechtsprechung – egal wie sie am Ende ausgegangen wäre, wichtig gewesen. So aber müssen sich Staatsanwaltschaft und Richter mit dem Vorwurf konfrontieren lassen, sie würden es an Rechtsstaatlichkeit vermissen lassen, wie Nora Szász das feststellte. Nun wird von Amts wegen ein neuer Termin bestimmt. Es kann auch sein, dass das Verfahren ganz neu aufgerollt wird. § 219a StGB: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess weiterlesen