§ 219a StGB: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess

Das Gerichtsverfahren am 29. August gegen die Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus, die beschuldigt werden, gegen § 219a StGB verstoßen zu haben, weil sie auf ihrer Praxis-Website darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hatte einen unerwarteten Ausgang: Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.

Als Prozessbeobachterin und Sachverständige kann ich nur bestätigen: Staatsanwaltschaft und Richter haben sich keine Sekunde bemüht, inhaltlich auf die Argumente der Verteidigung einzugehen. Es hätte sich meiner Meinung nach für das Amtsgericht Kassel gelohnt und wäre für die Rechtsprechung – egal wie sie am Ende ausgegangen wäre, wichtig gewesen. So aber müssen sich Staatsanwaltschaft und Richter mit dem Vorwurf konfrontieren lassen, sie würden es an Rechtsstaatlichkeit vermissen lassen, wie Nora Szász das feststellte. Nun wird von Amts wegen ein neuer Termin bestimmt. Es kann auch sein, dass das Verfahren ganz neu aufgerollt wird. § 219a StGB: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess weiterlesen

Mein Weg

“Die Nahrungsaufnahme aber lässt in Ansätzen zumindest oft erkennen, wie wir in der Lage sind, Welt und Welterfahrung in uns aufzunehmen, zu verdauen, zum Teil unserer Selbstwerden zu lassen, um uns all dessen, was im Zuge dieses Prozesses unnötig wird, auch wieder zu entledigen.” Diese Worte wählte die Trauerrednerin für meine Schwester, um die Bulimie zu beschreiben, die uns Schwestern jahrelang begleitete. Petra starb vor einem Jahr in Folge eines Unfalls. Wir hatten zwar oft über unsere Essstörungen mit einander gesprochen, aber erst vor kurzem wurde mir klar, dass wir sie beide offenbar auch dafür benutzen, um uns von innerfamiliären Konflikten abzugrenzen. Und damit auch voneinander. Sie meinem Eindruck nach aber mehr als ich es tat. Nachdem ich den  Film “Ich hab’s geschafft” angesehen hatte, in dem ich selbst mitgewirkt habe, wurden mir dieser Teil meiner Kindheit erneut bewusst.

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§ 219a: Informations- und Berufsrechte sollten kein Spielball der Politik sein

Zum Stand der Diskussion – Vor der offenen Fachtagung von pro familia Hamburg und des FPZ Hamburg am 8. Mai 2018

Der § 219a StGB war bis vor wenigen Monaten nur in Fachkreisen bekannt. Und zwei Männern, die seit Jahren akribisch das Internet durchforsten, um jene Medizinerinnen und Mediziner anzuzeigen, die auf ihrer Website darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbieten.¹ Gleiches galt für die Folgen dieses Strafrechtspragraphen – für ungewollt Schwangere und für Ärztinnen und Ärzte, die Abbrüche durchführen. Vor allem Jüngere waren sich gar nicht mehr bewusst, dass Schwangerschaftsabbrüche nicht straffrei sind. Die Generation, die in den 1980er Jahren zur Welt gekommen ist, hatte Pflichtberatungen und die 12-Wochen-Grenze offenbar so verinnerlicht, dass es kein Bewusstsein mehr dafür gab, dass Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland unter Strafe stehen. Umso größer die kollektive Empörung, als bekannt wurde, dass (nicht nur) eine Ärztin zu 6.000 Euro Strafe verurteilt wurde, weil sie gegen den § 219a StGB verstoßen hatte. § 219a: Informations- und Berufsrechte sollten kein Spielball der Politik sein weiterlesen

Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe

veröffentlicht in “Z” unter dem Titel: “Zur Diskussion in der Linken um Prostitution”


Niemand käme auf die Idee, die Ehe zu verbieten oder Maßnahmen zu ergreifen, sie einzudämmen. Sie ist grundgesetzlich geschützt und wird auch weltweit in Rechtsordnungen geregelt: In der Europäischen Charta der Grundrechte ist zum Beispiel das „Recht, eine Ehe einzugehen“, festgeschrieben. Sogleich gilt der Schutz der Eheschließungsfreiheit, wie auch die frei gestaltbare Aufgabenverteilung innerhalb der Ehe. Im Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte steht, dass beide Ehegatten gleiche Rechte und Pflichten während der Ehe haben.[2]. Prostitution – ungeliebter Schatten der bürgerlichen Ehe weiterlesen

Warum der 8. März ein Feiertag werden muss

Clara Zetkin

veröffentlicht in DISPUT, Mitgliedermagazn DIE LINKE; Februar 2018

Die halbe Menschheit wird wegen ihres Geschlechts diskriminiert – trotz Wahlrecht und Gleichstellungsgesetzen, trotz Gewaltschutzkonzepten und Quotenregelungen. Aber um die größte Spaltung der Gesellschaft zu überwinden, werden nur halbherzig und mit ebenso halben Verstand Maßnahmen ergriffen; Eigentums- und Machtverhältnisse zu wenig hinterfragt; der strukturelle Sexismus nicht bekämpft. Warum der 8. März ein Feiertag werden muss weiterlesen

Zehn Jahre ohne

Vor zehn Jahren trat in Hamburg das Passivraucherschutzgesetz in Kraft. Ich habe es genutzt, um mit dem Rauchen aufzuhören. Während sich andere Raucher*innen darüber aufregten, dass es die Freiheit einschränke, dass es den Genuss einschränke, dass einen Eingriff in das Selbstbestimmungsrecht darstelle; während der DEHOGA und etliche Kneipenbesitzer*innen den Untergang der Gastronomie prophezeiten, habe ich die Gelegenheit ergriffen, um mal wieder mit dem Rauchen aufzuhören.

“Mit dem Rauchen aufzuhören ist kinderleicht. Ich habe es schon hundertmal geschafft”, witzelte Mark Twain. Er hatte ja so recht. Ich hatte es zuvor auch schon viele Male versucht und lebte manchmal auch lange ohne Nikotin. Als ich jeweils mit meinen Kindern schwanger war zum Beispiel. Allen Carr mit seinem Buch “Endlich Nichtraucher” hat mir auch mal geholfen. Und als ich mich sechs Wochen lang in der psychosomatischen Klinik in Bad Bramstedt aufhielt, nutzte ich ein verhaltenstherapeutisches Angebot. Zehn Jahre ohne weiterlesen

Zuspruch von fast allen Seiten

Meine Reportage über die Übergabe von 150.000 Unterschriften unter die Petition zum § 219a StGB an Bundestagsabgeordnete durch Kristina Hänel, veröffentlicht in der Gießener Allgemeine Zeitung vom 13. Dezember 2017


„Ich bin Ärztin. Und ich helfe Frauen.“ Es sind diese zwei Sätze, die Kristina Hänel immer wieder sagt. Auch heute, als sie mehr als 150.000 Unterschriften an Bundestagsabgeordnete in Berlin überreicht und sich den Fragen der Journalistinnen und Journalisten stellt.

Es weht ein kalter, scharfer Wind vor dem Reichstagsgebäude. Eine 30 Meter hohe, mit Hunderten Lichtern geschmückte Tanne sorgt für etwas Wärme. Die Ärztin aus Gießen hatte eine Petition über die Kampagnen-Plattform Change.org gestartet, nachdem sie angezeigt wurde, weil sie auf ihrer Homepage informiert, dass sie Schwangerschaftsabbrüche anbietet. Der § 219a StGB macht das möglich. Er verbietet Werbung für Abbrüche. Zuspruch von fast allen Seiten weiterlesen

§219a: das Selbstbestimmungsrecht auf freien Informationszugang/Interview

Aus: ANFNEWS, 4. Dezember 2017

Als Vorsitzende von Pro Familia Hamburg plädiert Kersten Artus für ein Selbstbestimmungsrecht auf freien Informationszugang und solidarisiert sich mit der Frauenärztin Kristina Hänel.

Die Frauenärztin Kristina Hänel wurde im November vom Landgericht Gießen zu einer Geldstrafe von insgesamt 6.000 Euro verurteilt. Mustafa Menge sprach für die Tageszeitung Yeni Özgür Politika mit Kerstin Artus, der Vorsitzenden von Pro Familia Hamburg. §219a: das Selbstbestimmungsrecht auf freien Informationszugang/Interview weiterlesen

Sexuelle Bildung und ein Recht auf Informationen für alle

pro familia Hamburg hat 16 Sprachmittlerinnen mit einer selbst konzipierten Veranstaltungsreihe fortgebildet. Ein bislang einzigartiges Projekt, das Erfolg hat.

Ein Bericht von Kersten Artus, Vorsitzende pro familia Hamburg


“Da unten” kann vieles bedeuten. Bei pro familia Hamburg wissen die Berater*innen und Sexualpädagog*innen allerdings meistens, was damit gemeint ist. Sie machen in ihren Beratungen und Veranstaltungen oft die Erfahrung, dass viele Menschen über bestimmte Körperregionen nicht sprechen können oder wollen, geschweige denn innere und äußere Geschlechtsorgane benennen oder zuordnen zu können. Eben die “da unten”.

Oft ist Scham ein Grund, Dinge nicht aussprechen zu können, um die es bei pro familia geht. Es kommt vor, dass Ratsuchende Begriffe gar nicht erst kennen. Nicht nur inhaltliche Begriffe sind bei Zeiten unbekannt; auch jene, die sich um das Angebot von pro familia Hamburg drehen. In manchen Sprachen gibt es den Begriff “Beratung” nicht. Es muss also erklärt werden, dass man sich da gegenübersitzt und nicht etwa einer Anweisung folgen muss. In vielen Teilen auf der Welt ist es nicht üblich, bei Problemen fremde Menschen aufzusuchen – dafür gibt es die Familie. Sexuelle Bildung und ein Recht auf Informationen für alle weiterlesen