Vortrag beim Festakt anlässlich des 40-jährigen Bestehehens des Medizinischen Zentrums pro familia Bremen
Liebe Anwesende,
zunächst überbringe ich eine Grußbotschaft, die wie folgt lautet: Liebe Pro Familia Bremen, vor ca. 30 Jahren wart Ihr unser großes Vorbild und Ihr habt mir u. a. einen respektvollen, korrekten Umgang mit den betroffenen Frauen beigebracht. Danke für Eure Arbeit! Diese Grußbotschaft stammt von twitter und geschrieben hat sie – Kristina Hänel. Ich möchte mich diesem Dank ausdrücklich anschließen.
Und ich finde es unglaublich toll, dass Ihr Euren Fachtag anlässlich des Jubiläums des Medizinisches Zentrums den Frauenrechten als Menschenrechte gewidmet habt. Denn darum geht es ja beim 219a: Das Recht jeder Frau, über sich und ihren Körper nach umfassenden, frei zugänglichen Informationen selbst entscheiden zu können. Vortrag: Frauenrechte sind Menschenrechte – der § 219a und die Folgen weiterlesen
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Zum Stand der Diskussion – Vor der offenen Fachtagung von pro familia Hamburg und des FPZ Hamburg am 8. Mai 2018
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“Da unten” kann vieles bedeuten. Bei pro familia Hamburg wissen die Berater*innen und Sexualpädagog*innen allerdings meistens, was damit gemeint ist. Sie machen in ihren Beratungen und Veranstaltungen oft die Erfahrung, dass viele Menschen über bestimmte Körperregionen nicht sprechen können oder wollen, geschweige denn innere und äußere Geschlechtsorgane benennen oder zuordnen zu können. Eben die “da unten”.
Die Gießener Ärztin Kristina Hänel ist angeklagt, gegen den § 219a StGB verstoßen zu haben. Er verbietet die Werbung für Schwangerschaftsabbrüche zum eigenen Vermögensvorteil. Es ist ein Paragraph, der seit 1933 im deutschen Gesetz herumgeistert und heute – zum Glück – fast niemanden mehr interessiert. Fast. Menschen, die Frauen und Ärzt*innen verbieten wollen, Schwangerschaften abzubrechen, benutzen den 291a, um zu hetzen. Wie auch gegen die Gießener Fachärztin für Allgemeinmedizin.