Das Gerichtsverfahren am 29. August gegen die Kasseler Frauenärztinnen Nora Szász und Natascha Nicklaus, die beschuldigt werden, gegen § 219a StGB verstoßen zu haben, weil sie auf ihrer Praxis-Website darüber informieren, dass sie Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, hatte einen unerwarteten Ausgang: Die Verteidigung stellte einen Befangenheitsantrag gegen den Richter.
Als Prozessbeobachterin und Sachverständige kann ich nur bestätigen: Staatsanwaltschaft und Richter haben sich keine Sekunde bemüht, inhaltlich auf die Argumente der Verteidigung einzugehen. Es hätte sich meiner Meinung nach für das Amtsgericht Kassel gelohnt und wäre für die Rechtsprechung – egal wie sie am Ende ausgegangen wäre, wichtig gewesen. So aber müssen sich Staatsanwaltschaft und Richter mit dem Vorwurf konfrontieren lassen, sie würden es an Rechtsstaatlichkeit vermissen lassen, wie Nora Szász das feststellte. Nun wird von Amts wegen ein neuer Termin bestimmt. Es kann auch sein, dass das Verfahren ganz neu aufgerollt wird. § 219a StGB: Nach dem Prozess ist vor dem Prozess weiterlesen
“Die Nahrungsaufnahme aber lässt in Ansätzen zumindest oft erkennen, wie wir in der Lage sind, Welt und Welterfahrung in uns aufzunehmen, zu verdauen, zum Teil unserer Selbstwerden zu lassen, um uns all dessen, was im Zuge dieses Prozesses unnötig wird, auch wieder zu entledigen.” Diese Worte wählte die Trauerrednerin für meine Schwester, um die Bulimie zu beschreiben, die uns Schwestern jahrelang begleitete. Petra
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Vor sechs Wochen hatten wir auf der Terrasse unseres Vaters gesessen. Ich erzählte aus meinen Erinnerungen, wie wir Schwestern immer zusammen in die Wanne mussten. Es gab nur ein Handtuch. Petra fand immer wieder einen Dreh, dass sie zuerst aussteigen durfte und damit das Handtuch im trockenen Zustand bekam. Sie schaute mich an: Daran konnte sie sich partout nicht mehr erinnern. Kein Wunder, dachte ich. Sie, die ewige Siegerin unserer kindlichen Wettspiele, hatte damals viele zu viele Triumphe eingefahren, als dass ihr dieser in Erinnerung hätte bleiben können.
Bereits 2008 wollte die Hamburgische Bürgerschaft die Einführung eines Gender Budgeting